Hausantenne abrechnen

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Abrechnung von einer Hausantennsatanlage.
    Wir haben eine neue Sat-Anlage und in jeder Wohnung 2 Anschlüsse, neu installiert.
    Die Anlage hat ca. 3600 Euro, um eine Zahl zu nenen, gekostet.


    Es sind 9 Wohneinheiten. Ich habe pro Wohneinheit, bei "Anteile der Wohnung an den Umlageschlüssel" je 1 Antennenanschluss eingegeben( weil alle Wohnung gleiche Anzahl an Anschlüssen).
    Jetzt meine Frage, wie errechne ich die monatlichen Kosten die ich pro Wohneinheit berechnen kann und ist es richtig, wenn ich diese Kosten auf das Konto 4170 buche?


    Gruß
    Hausbande

  • Da die Antennenanlage gekauft wurde (incl. evtl. Installation) sind diese Kosten keine umlagefähigen Kosten (Mieter), sondern werden vom Eigentümer getragen.
    Der Eigentümer kann eine Mieterhöhung machen. Ist die Anlage gemietet, dann sind die Mietkosten umlagefähige Kosten, wenn sie im Mietvertrag vereinbart wurden.

  • Hallo Cowgirl,
    vielen Dank für deine schnelle Antwort.
    Wir haben diese Gemeinschaftssatanlage anbringen lassen, weil jeder Mieter seine eigene Satanlage an die Hauswand, oder Balkongeländer, oder Dach montiert hatte, bzw montieren wollte. Kabelgebühren muss doch auch jeder zahlen, wenn er Fernseh schauchen möchte. Macht jeder der eine Geimeinschaftssatanlage gekauft hat wirklich eine Mieterhöhung? Teilweise sind die Verträge schon älter, dort ist noch nichts von Sat-Anlage erwähnt.


    Gruß
    Hausbande

  • Bei dem Kabelanschluß wird eine monatliche Nutzungsgebühr gezahlt. (Egal ab monatlich oder jährlich von der Kabelgesellschaft abgerechnet). Die SAT-Anlage isr eine Anschaffung der Eigentümer und kann nicht als umlagefähige Kosten umgelegt werden. Vl. solltest du dir ein Fachbuch über Betriebskostenabrechnung anschaffen, damit du später keine Probleme mit den Mietern bekommst. Den Mietern solltest du schriftlich mitteilen, dass du neue Betriebskosten, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, umlegst.
    Ebenso kannst du eine Mieterhöhung aufgrund der Neuanschaffung der Sat-Anlage machen. Beispiel :
    Sat-Anlage ND 10 Jahre - Abschreibung jähr. 360,00 € - 9 Mietparteien = je Mietpartei 40,00 EUR jährl.


    s. nachstehenden Link: Nebenkostenabrechnung Sat-Anlage


    unter Forum: Immobilien : Abrechnung und Verwaltung

  • Die Neuinstallation eines Kabelanschlusses oder einer SAT-Anlage ist ggf. eine Modernisierung. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__555b.html Mieter haben im Allgemeinen gebrauchssteigernde Modernisierungen zu dulden. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__555d.html Der für die Maßnahme anrechenbare (muss nicht zwangsläufig der aufgewendete) Betrag kann als Mietsteigerung in Höhe von 11%/pa dem Mieter auferlegt werden. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html
    Beispiel: 3.600 € x 11% = 396€ / 9 Parteien = 44€ / 12 Monate = 3,67€/mon/Mietpartei


    Betriebskosten sind laufend wiederkehrende Kosten zum Betrieb des Gebäudes. Normalerweise Sache des Eigentümers können sie aber auch die mietvertraglich auf den Mieter abgewälzt werden. Bei Kabelanschluss entstehen derartige Kosten durch den Anbieter. Bei SAT-Anlagen möglicherweise durch regelmäßige Wartungen und Bertriebsstrom. Reparaturen sind nicht umlagefähig.
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html


    Hi

  • Danke für eure schnelle Antwort.


    Ist dann im nachhinein besser man lässt das mit der Antenne und bietet eben nur den Kabelanschluss an.


    Cowgirl, wenn du ein gutes Buch mir empfehlen kannst, wäre das richtig gut.


    Grüße
    Hausbande