Computer (PC) GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut)?

  • Hallo Steuermitleider,


    man findet in den Weiten des Internet eine Menge schlicht falscher Informationen auf dem Gebiet "GWG". Zu der Frage, ob ein PC ein GWG sein kann - nämlich wenn unter 410 € netto - gibt es keine Angaben, außer spärlich zu findenden Mutmaßungen und zwei sich widersprechende.


    Ich bin der Meinung ein PC ist kein GWG, da er nicht selbständig nutzbar ist - im Ggs. zu einem Laptop oder Apple. Aber das BFM meint er sei es - ohne Begründung - und der Steuerdienst Krudewig dagegen ist meiner Meinung - mit Begründung.


    Wie ist die Ansicht hier im Forum der Intelligentesten des Landes? :D


    Tschüß Till :)

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    u. weitere ?(

    • Offizieller Beitrag

    Mal abgesehen davon, dass die Art der Fragestellung merkwürdig ist, weil sie in diesem Forum und Zusammenhang nicht zielführend sein oder abschließend besprochen werden kann:
    Einen Unterschied zwischen "Computer" und "Apple" zu konstruieren ist schwierig.
    Ein Notebook ist selbstständig nutzbar... solange der Akku hält. Ansonsten brauchst Du ein Netzteil, womit das Notebook dann wieder nicht mehr "selbstständig" genutzt würde.


    Die weiter verbreitete Meinung ist, dass ein Computer ein GWG ist. Das BMF, welches am längeren Hebel sitzt, auch. Insofern dürfte die Diskussion an dieser Stelle schon fast zu Ende sein.