SEPA Lastschrift => Kontrolle

  • Habe heute die ersten SEPA Lastschriften auf meinem Konto erblickt. Dazu tauchen ein paar Fragen auf.
    Zum ersten etwas (teil)erfreuliches im Bezug auf diesen SEPA - mehr Funktionalität erwartet Beitrag. Denn die gewünschten Infos könnten prinzipiell zur Verfügung (siehe Anhang) stehen. Dazu ergibt sich aber die Frage, ob die Daten grundsätzlich mitgeliefert werden müssen oder nur können, oder ob die Übermittlung von der Bank unterdrückt wird oder ob MG sie noch nicht anzeigt.
    Wenn Sie dann doch zur Verfügung stehen sollten verweise ich noch einmal auf den verlinkten Thread mit der Bitte die Daten der Gläübiger-ID und Mandatsreferenz auch in der Adressverwaltung vorab hinterlegen zu können um sie dann vom Programm automatisch abgleichen zu lassen. Im übrigen sind bei mir diese Zahlungseinzüge nur vorgemerkt. Ist das so in Ordnung?
    Dann könnte man nämlich genau diesen Zeitraum bis zur tatsächlichen Belastung als Prüfzeitraum verwenden und nach erfolgreicher automatischer Prüfung eine farbliche Markierung, statt grau, in gelb (Teildaten korrekt => ID geprüft, Referenz unbekannt) oder rot (Belastung nicht identifizierbar) zu kennzeichnen.


    NACHTRAG: Bei SEPA Zahlungseingängen finde ich z.B. End to End ID und Kundenreferenz gefüllt.


    Falk

  • Das Füllen der Felder scheint wohl von der Bank abhängig zu sein. Bei der DKB sind bei mir keine SEPA-Daten bei Lastschriften aufgeführt. Bei der ING-Diba hingegen sind die Felder "Kundenreferenz'" und "End to End ID" gefüllt. Da hatte ich aber bisher erst eine Lastschrift.


    Im übrigen sind bei mir diese Zahlungseinzüge nur vorgemerkt. Ist das so in Ordnung?


    Ja, ist in Ordnung. Dabei handelt es sich um die Ankündigung. Im Feld "Valuta" in den Details findest du den Tag der tatsächlichen Belastung. Somit hast du noch Zeit ggf. für Deckung zu sorgen.

  • Das Füllen der Felder scheint wohl von der Bank abhängig zu sein. Bei der DKB sind bei mir keine SEPA-Daten bei Lastschriften aufgeführt. Bei der ING-Diba hingegen sind die Felder "Kundenreferenz'" und "End to End ID" gefüllt. Da hatte ich aber bisher erst eine Lastschrift.

    Bei mir sind die Unterschiede innerhalb eines Bankkontos. Mit Deiner Information gehe ich also davon aus, das die Übermittlung von der einziehenden Bank stammen müsste. Bei mir handelt es sich um unterschiedliche Gläubiger und Institute. Einmal Bundesbank mit Daten, einmal CoBa ohne Daten.

  • Mit Deiner Information gehe ich also davon aus, das die Übermittlung von der einziehenden Bank stammen müsste.


    War nur eine Vermutung. Wenn es sich um Pflichtfelder handelt, die gefüllt sein müssen, kann es ja eigentlich nicht bei einem Auftraggeber gefülllt sein und bei einem anderen nicht. Daher meine Vermutung, dass es bankenabhänig ist.

  • Ich habe da noch einmal im Internet gesucht. In einigen Dokumentationen ist es so, das die Mandatsreferemz und ggf. die Gläubiger-ID erst mit der tatsächlichen Einziehung und NICHT mit der Vormerkung übermittelt werden sollen. Aber die sind ja auch bei Dir nicht vorhanden. Das wäre nach meinem dafürhalten kontraproduktiv, da ein vollständiger Abgleich innerhalb der Zeitdifferenz Vormerkung - Einziehung nicht einfacher wird.


    Wenn das tatsächlich so korrekt ist ist das ziemlicher Regulierungsmüll.


    Falk

  • erst mit der tatsächlichen Einziehung


    Das würde ja heißen, dass nach einer Vormerkung immer noch eine Buchung kommt. Ich habe mich nur oberflächlich mit der Materie beschäftigt, aber ich dachte, dass die Vormerkung automatisch am Fälligkeitsdatum zur Buchung wird.


    Sind das zwei getrennte Vorgänge und eine Vormerkung kann somit einfach verfallen ohne das sie eine "echte" Buchung wird?

  • Also noch weiter gelesen:


    Die Verordnung 260/2012/EU http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2012:094:0022:0037:DE:PDF sagt in Artikel 5 Ziffer 3 Buchstabe c folgendes: "Der Zahlungsdienstleister des Zahlers muss dem Zahler die in Nummer 3 Buchstabe c des Anhangs genannten Datenelemente übermitteln oder sie ihm zur Verfügung stellen."


    Der dazugehörige Abschnitt des Anhangs TECHNISCHE ANFORDERUNGEN (ARTIKEL 5) sagt:


    c) Die in Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe c genannten Datenelemente sind folgende:
    i) eindeutige Mandatsreferenz,
    ii) Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers,
    iii) Name des Zahlungsempfängers,
    iv) Höhe des Einzugsbetrags,
    v) gegebenenfalls Angaben zum Verwendungszweck,
    vi) Identifikationscode des Zahlverfahrens.


    Wobei Artikel 6 dieses aber erst ab 01.02.2014 bindend vorschreibt.


    Wenn das Verfahren der Vormerkung auf Artikel 5 Ziffer 3 Buchstabe d Punkt ii begründet ist, so müssten die Mandatsangaben schon in der Vormerkung übermittelt werden.


    Falk

  • Und noch ein Kommentar:


    Die Vormerkung enthielt keine Angaben (siehe Anhang oben). Die Lastschrift selber aber schon. Wenn also die Zahler-Bank diese Daten in der Vormerkung nicht unterdrückt, was ich aber vermute, denn laut dieser HP http://www.hettwer-beratung.de…rmation-pre-notification/ mit Verweis auf die SEPA-SDD (bankenintern) sind die Daten vorgeschrieben, werden sie also definitiv in der Buchung angezeigt. Für mich im Grunde genommen zu spät. Ich hätte sie gerne schon in der Vormerkung zum Abgleich (siehe ersten Post in diesem Thread).


    Falk

  • Eine regelmßige SEPA-ÜW (welche ja gerade als erste SEPA-LS bei mir belastet wurde) als offline-Buchung mit Vorlauf in der Zahlungsverwaltung enthält im unteren Teil bei den Reitern den Reiter Mandat mit dem Feld Gläubiger-ID und Mandatsreferenz. Diese Felder sind aber ausgegraut und können von mir nicht befüllt werden. Hier wäre auch ein Platz bei regelmäßigen Buchungen, die Daten aus der Adressverwaltung zu übernehmen um im Belastungsfall den Abgleich mit den hinterlegten Referenzen zu ermöglichen.