Vergleiche absetzen?

  • Hallo zusammen,


    vielleicht kann mir jemand bei meinen Fragen helfen.
    Vorab mal die Kurzinfos: Es handelt sich um eine Schrottimmobilie, welche vermietet war. Die Mieterin hatte mich auf Schadenersatz verklagt, wegen Schimmelbefall in der Wohnung sollte ich die Umzugskosten übernehmen. Vor Gericht haben wir uns auf einen Vergleich geeinigt.


    -Frage ist, kann ich diese Vergleichskosten sowie meine Anwalts- und Gerichtskosten in der Steuererklärung als Verluste gelten machen ?


    Desweiteren kam es nun zum Verkauf dieser Immobilie. Mit Hilfe eines Anwaltes habe ich mich mit der finanzierenden Bank zu einem Vergleich einigen können.
    Es kam zum Verkauf dieser Immobile, natürlich mit riesigen Verlusten. Nun zahle ich der finanzierenden Bank sechs Jahre lang einen monatlichen Betrag, dann werden die aus verlustreichen Verkauf noch bestehenden Forderung gelöscht.


    -Frage ist, kann ich, obwohl ich weder Eigentümer oder sonst irgendwelche Einnahmen/Ausgaben von diesem Objekt habe, diese monatlichen Kosten noch bei der Steuerklärung geltend machen ?


    Hoffe, es kann mir hier jemand den passenden Tipp geben. Im voraus schon mal vielen Dank.
    Gruß
    mick70

    • Offizieller Beitrag

    Das eigentliche Problem wurde schon gut erkannt. Ohne Einkünfte im Bereich VV wird man keine Ausgaben geltend machen können. Ein ähnliches Problem haben alle Ex-Vermieter nach dem Verkauf mit dem Ansatz einer Vorfälligkeitsentschädigung. Ich sehe da ziemlich schwarz.


    Bei den Vergleichskosten würde ich den Betrag als sonstige Werbungskosten ansetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Sehe ich nicht unbedingt so, der TE WAR ja mal Eigentuümer und hatte Einkünfte aus V+V.
    Hier lohnt sich auf jeden Fall der Gang zum Steuerberater, eine Hilfeleistung dieser Art kann und darf das Forum nicht leisten!

    • Offizieller Beitrag

    Sehe ich ähnlich wie häschen. Nach dem geschilderten sachverhalt kann man rein gar nichts sagen, weder in die eine noch in die andere Richtung. Insbesondere fehlen da Daten, Daten und Daten. Da kann nur eine rAngehöriger der steuerberatenden Berufe helfen, dem alle entscheidungserheblichen Infos vorliegen.