Familienheimfahrten und Wege zur Arbeit

  • Hallo, ich brauch unbedingt Hilfe! Ich habe eine doppelte Haushaltsführung und bin nur am Wochenende zu Hause. Das heißt, ich bin 5 Tage an meinem Dienstort. Meine Wohnung ist 110 Km von meinem Dienstort entfernt. Meine frage ist jetzt, wenn ich Familienheimfahrten angebe ( 1x pro Woche) kann ich dann unter der Rubrik "Weg zur Arbeit" keine fahrten mehr angeben, innerhalb der Woche, wo ich auch eine Familienheimfahrt angebe? Weil nur die Familienheimfahrten anerkannt werden, oder kann ich trotzdem den Tag angeben, wo ich zur Arbeit fahre? Oder streicht das Amt dann, den einen Tag? Blicke seit Wiso 2014 nicht mehr ganz durch. ?(


    Danke schonmal für die Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Wege zwischen (Zweit)-Wohnung und der Arbeitsstätte gehören in die Zeilen 31 bis 40 der Anlage N.


    Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung trägt man ab der Zeile 61 der Anlage N ein.