Steuerzahlung absetzen

  • Im Jahr 2000 war ich freiberuflich tätig. kann ich die Steuernachzahlung absetzen. Seit 2001 bin ich Arbeitnehmer.

  • Hallo Johanna,


    wäre schön, aber wenn du auf das Steuerjahr 2000 in 2001 eine Nachzahlung hattest, dann spielt das für 2001 keine Rolle. Allerdings wenn in der Nachzahlung Kirchensteuer enthalten war, dann kannst du die in 2001 als Sonderausgaben geltend machen.


    Gruß Markus