Bin ich berechtigt, einen Verpflegungsmehraufwand bei der Steuer anzusetzen?

  • Hallo erst mal,


    ich habe das Wiso-Steuer-Sparbuch und das Internet durchsucht und leider noch nichts gefunden was mein Fall beschreibt, ich hoffe ich habe hier mehr glück.


    Info:
    Ich bin Selbständig (Gewärbetreibender)
    1. Betrieb Büro im Haus (zur zeit keine Einnahmen)


    2. Betrieb - Geselschafter einer GBR - Die eine Büro am Flughafengelände hat und laut Gesetz somit als "Betriebsstätte" gilt.
    -Die Räumlichkeiten haben ein Fax, Telefon, Ladestationen für Funkgeräte, Tisch, Stühle und Spinte. Diese Räumlichkeiten werden nur am Anfang der tätigkeit aufgesucht um sich umzuziehen und Funkgeräte sowie Faxe mitzunehmen.
    Die Räumlichkeiten sind somit nicht grundlage zur Verrichtung der Servicetättigkeit!!
    Es besteht auch nicht die möglichkeit die Räumlichkeiten zwischendurch aufzusuchen weil der Abeitsbereich in schnitt 200m - 2.000m entfernt ist (die Arbeit verlangt es das man fast dauernt zu Fuß unterwegs ist) und aus Servicegründen eine kurze reaktionszeit vor Ort gewünscht wird.
    Das heist wenn ich was trinken möchte kalt oder warm z.B. Kaffee oder etwas essen möchte muß ich mir was vor Ort kaufen zum NORMALEN PREIS.
    Von der Zeit her bin ich lange genug unterwegs 10 bis 14 1/2 Stunden.


    Für eine Antwort danke ich schon im voraus.
    MFG
    E.T.P