Hallo
Hab ne kleine zwischenfrage und zwar da ich die steuer da elektronisch an das Finanzamt übermittel, wie belege ich denn meine werbekosten sprich bewerbungen und der gleichen falls das FA das nicht anerkennt?
Hallo
Hab ne kleine zwischenfrage und zwar da ich die steuer da elektronisch an das Finanzamt übermittel, wie belege ich denn meine werbekosten sprich bewerbungen und der gleichen falls das FA das nicht anerkennt?
Das Finanzamt hat interne Anweisungen, dass bestimmte Kosten bis zu einer gewissen Höhe ohne Nachweis und Nachprüfung anerkannt werden sollen. Grundsätzlich kann gesagt werden das hier der Belegverzicht zum tragen kommt, auch wenn sie nicht einzureichen sind, müssen diese dennoch aufbewahrt werden und sind dem Finanzamt auf Verlangen nachträglich vorzulegen.
Darüber hinaus gibt die Software im Schritt 4 der Abgabe entsprechende Hinweise zu möglicherweise benötigten Belegen. Zuvor kann die Checkliste im Bereich "Voransicht" in der oberen Menüleiste eingesehen werden.
Darüber hinaus gibt die Software im Schritt 4 der Abgabe entsprechende Hinweise zu möglicherweise benötigten Belegen. Zuvor kann die Checkliste im Bereich "Voransicht" in der oberen Menüleiste eingesehen werden.
Und da kann ich aus eigener Erfahrung mit dem Steuer-Sparbuch und den Bewerbungskosten (die sind ja sicher im Speziellen gemeint und keine "Werbekosten") sagen, daß man da alles erfährt, was nötig ist. Einfach Schritt für Schritt das Kapitel alles ausfüllen und die Hinweise lesen.