Hallo,
ich habe mich inzwischen verzweifelnt mit der Neuregelung der Entfernungspauschale auseinandergesetzt. Da ich im Ausendienst als selbständiger Handelsvertreter §84 tätig bin ergeben sich hier ziemlich komplizierte Vorgänge.
Vllt. kann mir jemand helfen, wie sich z.B. ein folgender Tagesablauf darstellt:
1. Anfahrt von Wohnung zur 1. Betriebstätte 30 km
2. Anfahrt von 1. Betriebstätte zur Nebenstelle 12 km
3. Von Nebenstelle zu Kunden 10 km
4. Von Kunden zur Wohnung 26 km
In den Ausglegungen heißt es grundsätzlich, dass nur eine Fahrt im Rahmen der 0,03 und 0,002 Regelung angesetzt werden darf. Weiterhin heißt es jedoch, dass alle Fahrten zu den Nebenstellen in der 0,002 Regelung angesetzt werden dürfen.
O.g. Fall würde ich wie folgt abrechnen
1. 15km 0,03 Regelung
2. 6 km 0,002 Regelung
3. 5 km 0,002 Regelung
4. 13 km 0,002 Regelung
Liege ich damit richitg?