Hallo zusammen,
ich hätte da noch ein paar kurze Fragen zur Anlage V. Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.
Sind die Brutto- oder die Nettorechnungbeträge bei der Ermittlung der Herstellungskosten zu berücksichtigen?
Kann ich die Grunderwerbsteuer, die Eintragungen beim Amtsgericht sowie Notarkosten (Erbbaurechtsvertrag usw.) den Anschaffungsnebenkosten bzw. Herstellungskosten zuordnen?
Sind Wasser-, Strom-, Gas und Telefonanschluss den Herstellungskosten zuzuordnen?
Die Erschließungskosten sind dem Grundstück zuzuordnen und bleiben somit unberücksichtigt, oder?
Wie sieht es mit den Infrastrukturkosten aus, die an die Gemeinde gezahlt wurden? Können diese in der Anlage V berücksichtigt werden?
Danke.
Gruß,
jm