Guten Tag Zusammen,
ich würde mich freuen, wenn Ihr mir zu folgendem Sachverhalt / folgender Frage helfen könntet:
Sachverhalt:
Der Sachbearbeiter S ist schon seit Jahren in einem Unternehmen in Hamburg tätig.
Am Anfang d.J. wird er jedoch bis einschließlich 01.10. in ein Projekt entsendet.
Ab 01.10. wird er seitens seines Unternehmens versetzt.
Der Projektstandort ist München. Bis einschließlich 01.10. ist der S unter der Woche von Mo-Fr. am Projektstandort beruflich tätig gewesen. Am Wochenende wurde nicht gearbeiet. Unter der Woche wohn der S im Hotel. Ein Haushalt ist entsprechend nicht gegründet.
Frage:
Ist der Projektstandort für den S (zumindest von Jan-Okt) als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen? Kann er entsprechend eine Kilometerpauschale von Hamburg nach München ansetzen?
Vielen Dank im Voraus