Hallo,
ich hab mir jetzt einen Dacia Dokker Expess zugelegt. Da dieses Fahrzeug laut Zulassung und Steuer ein Leicht-LKW ist und nur einen Fahrer- und Beifahrersitz hat, muss ich da trotzdem damit rechnen, das die netten Mitarbeiter des Finanzamtes mir mit der 1%-Regelung für Privatnutzung drohen? Trotz 100%-iger dienstlicher Nutzung (Elektromontagen/Photovoltaikanlagen Deutschlandweit; Privatfahrzeug ist auf Ehefrau zugelassen)? Wenn ja, wie kann man diese überhaupt umgehen?
Danke!
1% Regelung KFZ
- emsb
- Erledigt
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Wie das Finanzamt vorgehen wird das kann ich natürlich nicht sagen, aber die Erfassung des KFZ nach 1% Regelung findet in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, im Bereich "Laufende Buchungen 2013 > Private Kfz-Nutzung" durchgeführt.
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Danke, aber ich will ja die 1%-Regelung umgehen....
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Und was soll das Forum dabei helfen. Das FA hat seine Regeln und die wird es im Zweifel durchsetzen. Die steuerlichen Probleme mit solchen Fahrzeugen sind bekannt und lassen sich ggf. mit der Wahl eines entsprechenden Fahrzeugs steuern. Ansonsten kann und darf nur ein Steuerberater "beraten" i.S. des Steuerberatungsgesetzes.
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Danke, aber eigentlich wollte ich nur wissen, ob ich , da es sich um einen LKW handelt, dem FA glaubhaft machen muss (mit einem Fahrtenbuch), das ich wirklich keine Privatfahrten mache, oder diese Fahrzeuge von sich aus nicht dieser 1% Regelung unterliegen.
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Fahrzeuge, die Ihrer objektiven Beschaffenheit und Einrichtung nach nicht zur Privatnutzung geeignet sind ("typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt" sind , sind von der 1%-Regelung auszunehmen.
http://rsw.beck.de/cms/main?docid=275446&docClass=NEWS&site=BC&from=BC.680
Ob der genannte Sachverhalt auf Ihr Fahrzeug zutrifft, kann ich nicht beurteilen, aber Ihrer Beschreibung nach handelt es sich hierbei um ein typischen Anwendungsfall des im link genannten Sachverhalts.
Gut Anhaltspunkt zur Unterscheidung ist übrigens die Frage, ob Ihr Kfz hinten Fester hat oder nicht. -
Wie häschen und ich schon anzumerken versuchten, es handelt sich in solchen Fällen immer um Einzelfallentscheidungen, die Du mit Deinem jeweiligen Bearbeiter im FA selber abzuklären hast. Nicht selten landen diese Fälle dann bei einem Umsatzsteuer-Sonderprüfer oder bei einer Betriebsprüfungsstelle und ggf. im Rechtsstreit. Genau deshalb eben mein Hinweis auf die zeitnahe Inanspruchnahme eines Steuerberaters.