Hallo ich habe soweit meine Steuererklärung bearbeitet. Ich setze die Nettomiete an somit ist ja kein Abzug der umlagefähigen Werbungskosten möglich.
Ich setze die die Vorauszahlungen für das Jahr 2012 für die Hausverwaltung... welche nicht umlagefähig (228,48) sind an sowie die Nachzahlung die ich in 2012 für 2011 (31,23) hatte an-
Kann ich zu den Vorauszahlungen dann noch die nicht umlegbaren Kosten Verwaltungskosten ( ansetzen 279 €)