Hallo!
ich habe folgendes kleines Problem. Ich führe für ein Gewerbe und eine freiberufliche Tätigkeit jeweils getrennte EÜR durch. Die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt jedoch unter derselben Steuernummer bzw. gemeinsam. Jegliche Erstattung bzw. Zahlung würde ich dann unter 1780 buchen. Nun frage ich mich aber: Muss ich das (die Umsatzsteurvorauszahlungen) nachträglich jetzt wieder auseinanderfrickeln und jeweils getrennt in die EÜRs buchen oder darf ich das gemeinsam bei einem der beiden »Firmen« unterbringen? Meine Logik sagt mir, dass ich das nicht vermischen sollte aber das spräche ja auch gegen die gemeinsame Erklärung.
Vielen Dank!
tm