Einbauküche Restwertabschreibung Wie?

  • Hallo,


    ich habe seit April 2003 ein EFH vermietet und eine Einbauküche für dieses Haus gekauft, welche im August geliefert wurde.


    Es wurde dann linear (10Jahre) abgeschrieben. Nun ist die Küche leider schon vor dem letzten Abschreibe Datum in 2013 entfernt worden. Sie war nicht mehr zu gebrauchen. Kann ich nun den Restwert mit der Erklärung 2012 komplett abschreiben, oder fällt die Abschreibung weg, wenn die Küche entsorgt wurde? Muss ich dem Finanzamt Rechenschaft ablegen, warum die Küche entsorgt wurde?


    Kann mir jemand helfen?


    Danke ?(

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich nun den Restwert mit der Erklärung 2012 komplett abschreiben, ...

    Ja.


    Muss ich dem Finanzamt Rechenschaft ablegen, warum die Küche entsorgt wurde?

    Natürlich musst Du das glaubhaft begründen.