kein Verpflegungsmehraufwand durch AG - was genau angeben?

  • Hallo Zusammen, bitte um Hilfe, da ich nicht weiterkomme bzw. keine eindeutige Antwort finde:


    - ich erhalte über den AG keinen Verpflegungsmehraufwand (Lohnsteuerbescheinigung .20 = 0€), sondern lediglich die reinen Fahrkosten (Quittungsbeträge Bahn oder 0,30€-Kilometerpauschale).
    Somit ist es mir ja möglich, diese Verpflegungsmehraufwände dann in der Steuererklärung (jeweils in Höhe der Pauschalen) geltend zu machen, richtig?


    Für die Dienstreisen sind bei mir für das Jahr 2013 folgende Fälle aufgetreten:
    1. Übernachtung erhalten, sonst keine Mahlzeiten/Dienstessen etc. gestellt bekommen, keine Erstattung von Quittungen -> also in der EstE. volle Pauschalen angeben?!
    2. Übernachtung erhalten, Dienstessen / Mahlzeiten erhalten (jeweils in Tagesprogramme eingebettet, von AG übernommen) -> in EstE. auch volle Pauschalen angeben?
    3. Übernachtung erhalten, keine Mahlzeiten erhalten, jedoch Quittungen erstattet bekommen (Erstattungsbetrag aber unter den Pauschalen). -> was in EstE. angeben?


    Welchen Nachweis brauche ich bei ggf. für das Finanzamt (reichen Reiseanträge und .20 = 0€ als plausible Begründung)?


    Danke! :)