Verpflegungsmehraufwand ohne Nachweis begrenzt

  • Hallo,


    im letzten Steuerbescheid (2012) teilte mir das FA mit, dass Verpflegungsmehraufwändungen ohne weiteren Nachweis nur für 175 Tage berücksichtigt werden.
    Als Bauarbeiter ist man jedoch ständig unterwegs, dass weiß ja bekanntlich auch das FA.
    Leider konnte ich dazu noch keine gesetzliche Grundlage finden.
    Hat das FA in diesem Punkt recht, oder sollte ich für 2013 gegebenfalls Einspruch einlegen ??


    Danke für eine hilfreiche Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Was nennst Du denn "ohne weiteren Nachweis"?


    Grundsätzlich musst Du natürlich das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen durch geeignete Belege glaubhaft machen. Das FA hat jederzeit das Recht, diesbezügliche Nachfragen zu stellen.

  • Was nennst Du denn "ohne weiteren Nachweis"?


    Wenn ich das wüsste, dass war die Formulierung des FA auf meinem Bescheid.
    Ich hatte hier lediglich die Fahrten zur Firma angegeben, keine Einsatzwechseltätigkeit ... da ich diese mit dem Firmenfahrzeug erledige und somit nicht absetzbar sind.
    Bauarbeiter arbeiten in der Regel immer auswärtig und nicht in der Firma selbst, dass sollte ein Behördi jedenfalls wissen. Da hier ein 8 Stunden-Tag zugrunde liegt, sollte der Verpflegungsmehraufwand doch für jeden gearbeiteten Tag gerechtfertigt sein !?

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest doch wissen, was Du beantragt und durch geeignete Nachweise glaubhaft gemacht hast. Hast Du gar nichts beigefügt, also glaubhaft gemacht, kannst Du froh sein, überhaupt 175 Tage Auswärtstätigkeit anerkannt bekommen zu haben. Es gibt durchaus Fallgestaltungen, die eben einen Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen nicht zulassen. Nur als ein Beispiel zu nennen die mittägliche Rückkehr in den Betrieb. Nicht umsonst stellen die Arbeitgeber i.d.R. entsprechende Bescheinigungen zu Steuerzwecken aus.

  • Du solltest doch wissen, was Du beantragt und durch geeignete Nachweise glaubhaft gemacht hast.

    Für jeden Tag, den ich auf Arbeit gefahren bin, habe ich die Kilometerpauschale als auch den Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht. Die Kilometerpauschale wurde mir für jeden Arbeitstag anerkannt, der Verpflegungsmehraufwand eben nur für die besagten 175 Tage. In den vorigen Jahren brauchte ich hierfür auch keine Nachweise, die wurden stets in voller Höhe anerkannt ... und für 2012 gibts plötzlich nur noch 175 Tage, der Grund meiner Unverständlichkeit. Vor einigen Jahren hatte ich in einer Zeitschrift gelesen, dass die Finanzämter angewiesen sind, bestimmte Berufsgruppen (wie Monteure, Bauarbeiter usw.), die auf Grund ihrer Ausübung gar nicht am Firmensitz arbeiten, für den Verpflegungsmehraufwand zu pauschalisieren sind. Aber wahrscheinlich ist hier wieder ein Stück Bürokratie dazugekommen, frei dem Motto ... Warum einfach, wenns auch kompliziert geht.

    • Offizieller Beitrag

    Vor einigen Jahren hatte ich in einer Zeitschrift gelesen, dass die Finanzämter angewiesen sind, bestimmte Berufsgruppen (wie Monteure, Bauarbeiter usw.), die auf Grund ihrer Ausübung gar nicht am Firmensitz arbeiten, für den Verpflegungsmehraufwand zu pauschalisieren sind.

    Es sind die gesetzlichen Pauschalen anzuwenden und das schon immer. Die Streitigkeiten in den Vorjahren bestanden nur darin, was eine regelmäßige Arbeitsstätte ist bzw. wann Auswärtstätigkeiten dem Grunde nach vorliegen. Bei Einsatzwechseltätigkeit dann allenfalls noch hinsichtlich der Anwendung der Dreimonatsregelung.


    Aber die Anzahl der Arbeitstage, an denen die Abwesenheitszeit im Sinne des Gesetzes gegeben ist war schon immer glaubhaft zu machen und wird auch in Zukunft glaubhaft zu machen sein.


    Und auf eine etwaigere lockerere Handbung seitens des Bearbeiters in den Vorjahren kann sich niemand berufen, da dies auch aufgrund ganz anderer Dinge, die man hier nicht weiter breittreten muss, beruhen kann. Vei der Einkommensteuer handelt es sich nun einmal um eine Abschnittsbesteuerung; d.h., die Besteuerungsgrundlagen sind für jeden Veranlagungszeitraum in vollem Umfang erneut zu prüfen.

  • Und auf eine etwaigere lockerere Handbung seitens des Bearbeiters in den Vorjahren kann sich niemand berufen

    Vielleicht hat man ja den SB "verjüngt", die sollen besonders genau und ehrgeizig sein :D
    Ok, dann heißt das also ... ab zum Arbeitgeber und sich die Arbeitstage bestätigen lassen.


    Auf meinen Lohnabrechnungen sind die Arbeitstage kalendarisch nachzuvollziehen, ist dass in diesem Sinne ein/kein Beleg ?