Hallo,
im letzten Steuerbescheid (2012) teilte mir das FA mit, dass Verpflegungsmehraufwändungen ohne weiteren Nachweis nur für 175 Tage berücksichtigt werden.
Als Bauarbeiter ist man jedoch ständig unterwegs, dass weiß ja bekanntlich auch das FA.
Leider konnte ich dazu noch keine gesetzliche Grundlage finden.
Hat das FA in diesem Punkt recht, oder sollte ich für 2013 gegebenfalls Einspruch einlegen ??
Danke für eine hilfreiche Antwort.