Entfernungspauschale bzw. tatsächliche Fahrzeugkosten Berechnung / Bedienung

  • Guten Abend zusammen, ich habe eine grundsätzliche Frage und stehe gerade wohl auf dem Schlauch.


    Es ist doch so, dass ich entweder das eine, also Pauschale von 0,30€ oder eben die tatsächlichen Kosten ansetzen kann.


    Folgendermaßen gehe ich im Wiso Steuersparbuch vor:


    Ich gebe bei Entfernungspauschale meine Arbeitstage und die einfach Entfernung an, soweit so gut. Nun habe ich in der Vergangenheit unter Verwaltung aber zusätzliche Kosten, die für die Fahrzeuge anfallen eingetragen: Öl, Wasser etc. und der Rückzahlungsbetrag stieg dennoch?!?


    Wo ist denn jetzt genau mein Denkfehler? Eigentlich dürfte ich doch nur Eintragungen bei der Entfernungspauschale ODER bei den Fahrzeugkosten machen oder nicht?


    Oder rechnet das Programm automatisch mit der höheren "pauschale", die sich aus den tatsächlichen Fahrzeugkosten ergibt?


    Für Hilfe bin ich dankbar!


    Grüße
    Kalenderfamily

    • Offizieller Beitrag

    Für mit dem Pkw durchgeführte Fahrten zwischen und erster Arbeitsstätte gibt es grundsätzlich nur die Entfernungspauschale mit 0,30€ je Entfernungskilometer. Anderes gilt für Fahrten mit dem Pkw nur für Personen mit einer Körperbehinderung ab einem bestimmten Grad der Behinderung bzw. zusätzlich bestimmter Merkzeichen.


    Daneben gibt es dann natürlich Fahrten anlässlich Auswärtstätigkeiten, bei denen ggf. besondere Vorschriften, auch zu den tatsächlichen Kosten Pkw, greifen.

  • Vielen Dank für die rasche Nachricht!


    Dies bedeutet, dass, wenn ich Tankquittungen aufhebe und den Gesamtwert in der Verwaltung eintrage, dies nicht zum Tragen kommt, zumindest dann nicht, wenn es sich nur um Fahrten zur Arbeitsstätte handelt - korrekt? Denn hier wird nur 0,30CENT berücksichtigt.


    Für zusätzliche, durch den Beruf bedingte Fahrten, greift dann erst dieser Betrag? Ebenso Kosten für Wasser, Öl, Reifen, Zahnriemen, Austauschmotor (denn diese sind doch mit der Entfernungspauschale abgegolten) ? Dies bedeutet im Ganzen, dass ich Belege für Reifen etc. gar nicht aufbewahren muss, denn diese machen nur einen marginalen Anteil aus - es sei denn, ich wäre behindert.
    Siehe: http://www.steuernsparen.de/st…atsaechlicher_Fahrtkosten



    Grüße
    Kalenderfamily

  • Hallo kalenderfamily,


    das Sammeln der Belege lohnt sich schon, wenn man häufiger mit dem Privat-PKW dienstlich veranlaßte Fahrten durchführt. Es macht schon einen Unterschied, ob der km da mit 0,30 Ct abgerechnet wird, oder die tatsächlichen Kilometerkosten, die z.B. bei mir aktuell in 2013 bei 1,21 € liegen können, als Werbungskosten anerkannt werden.