Hallo,
ich habe meine Steuererklärung für 2013 angefangen und bin leider auf zwei Probleme gestoßen, auf die ich keine Antwort gefunden habe. Da ich hier im Forum schon den einen oder anderen Tipp gefunden habe, hoffe ich auch hierfür eine Lösung zu erhalten.
Ich bin bei Firma A angestellt und war das ganze Jahr 2013 zur Firma B über eine Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit ausgeliehen. In dieser Zeit war ich nur 1 Tag zur Schulung in der Firma A. Durch die Hilfe habe ich mich durchgearbeitet aber bin mir nicht zu 100% sicher. Kann ich diese täglichen Fahrtkosten zur Firma B unter „Reisekosten für berufliche Auswärtstätigkeiten“ absetzen oder fällt es unter „Weg zur Arbeit“? Falls es unter „Reisekosten für berufliche Auswärtstätigkeiten“ fällt, ist das meine regelmäßige Arbeitsstätte Firma B?
Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung bei Nummer 20 ist ein Wert eingetragen. Wie kann ich diesen Betrag in „Aufwendungen für die Auswärtstätigkeit“ aufführen? Unter „Pauschalen für Verpflegung“ gibt es die Auswahl 24h / 14h / 8h aber keine Möglichkeit diesen Betrag irgendwo exakt zu definieren. Wahrscheinlich kann ich auch nicht mein ganzes Arbeitsjahr für je 8h dort ansetzen.
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen und ich bedanke mich schon mal im Voraus!
Gruß
Marc