Unsicherheit bei der Berechnung von Fahrtkosten wegen Arbeitnehmerüberlassung

  • Hallo,


    ich habe meine Steuererklärung für 2013 angefangen und bin leider auf zwei Probleme gestoßen, auf die ich keine Antwort gefunden habe. Da ich hier im Forum schon den einen oder anderen Tipp gefunden habe, hoffe ich auch hierfür eine Lösung zu erhalten.


    Ich bin bei Firma A angestellt und war das ganze Jahr 2013 zur Firma B über eine Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit ausgeliehen. In dieser Zeit war ich nur 1 Tag zur Schulung in der Firma A. Durch die Hilfe habe ich mich durchgearbeitet aber bin mir nicht zu 100% sicher. Kann ich diese täglichen Fahrtkosten zur Firma B unter „Reisekosten für berufliche Auswärtstätigkeiten“ absetzen oder fällt es unter „Weg zur Arbeit“? Falls es unter „Reisekosten für berufliche Auswärtstätigkeiten“ fällt, ist das meine regelmäßige Arbeitsstätte Firma B?


    Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung bei Nummer 20 ist ein Wert eingetragen. Wie kann ich diesen Betrag in „Aufwendungen für die Auswärtstätigkeit“ aufführen? Unter „Pauschalen für Verpflegung“ gibt es die Auswahl 24h / 14h / 8h aber keine Möglichkeit diesen Betrag irgendwo exakt zu definieren. Wahrscheinlich kann ich auch nicht mein ganzes Arbeitsjahr für je 8h dort ansetzen.


    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen und ich bedanke mich schon mal im Voraus!


    Gruß
    Marc

  • Hallo,


    als Leiharbeiter haben Sie keine regelmäßiger Arbeitsstätte. Daher sind die Fahrten zur Firma B Reisekosten. Die werden unter „Reisekosten für berufliche Auswärtstätigkeiten“ eingetragen. Dieser Regelung betrifft das Jahr 2013.
    Bei den Pauschalen schauen sie in ihre Lohnabrechnung, da sollten die aufgeführt werden. Das steht zumindest eine Summe pro Monat. Da sie wahrscheinlich pro Tag 6 € bekommen haben, könnte man so auf die Anzahl der Tage kommen.



    Gruß


    Adam K.

  • Hallo zusammen,


    ich muss das Thema nochmal pushen...


    Muss ich im Steuerprogramm eine "erste Tätigkeitsstätte" angeben?
    Ich frage deshalb, da ich wie viele ANÜs nie zu meinem AG fahren muss sondern immer direkt zum Kunden.


    Dennoch ist die "erste Tätigkeitsstätte" die Niederlassung meines Arbeitgebers und die Fahrt zum Kunden eine Dienstreise.
    Wenn ich die erste Tätigkeitsstätte im Steuerprogramm eingebe, will er die Arbeitstage wissen und die Kilometer.


    Muss ich diese erste Tätigkeitsstätte angeben um die Fahrt zum Kunden als Dienstreise angeben zu können? Ich schätze wohl ja...


    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.



    Edit:


    Wenn ich meine Dienstreisen angeben will, zählt er die Fahrt nur einmalig... Ich habe aber 163 Mal den Kunden besucht und nicht nur einmalig...


    Stelle ich mich zu dumm oder ist das Steuer-Programm nicht für ANÜs geeignet?

    Einmal editiert, zuletzt von HoFa () aus folgendem Grund: Neustrukturierung der Frage

  • Hallo HoFa,


    zum einen hier (Schreiben des BMF).


    Zum anderen dieses: Bezüglich des "bis auf weiteres" gibt eine interessante Entwicklung gibt: Das Niedersächsische Finanzgericht verneint eine dauerhafte Zuordnung von LAK im Entleiherbetrieb:

    Arbeitsrechtliche Besonderheiten (§ 1 Abs. 1 Satz 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes: "vorrübergehend") legen nahe, dass bei Leiharbeitsverhältnissen bereits ausRechtsgründen grundsätzlich nicht von einer dauerhaften Zuordnung zu einem Entleihbetrieb ausgegangen werden kann. Ist arbeitsrechtlich eine dauerhafte Zuordnung zu einem Entleihbetriebgesetzlich untersagt und folgt das Steuerrecht - was diese Zuordnungsfrage betrifft - dem Arbeitsrecht, kann sich auch steuerrechtlich keine dauerhafte Zuordnung ergeben, die zu einerersten Tätigkeitsstätte des Leiharbeitnehmers führt.

    Zur Frage der Fahrten - das Programm ist natürlich auch für ANÜ geeignet. Es gibt ja den Bereich der Auswärtstätigkeit. Dort kannst Du die Fahrten und die dazugehörige Anzahl eintragen.
    Falls da Fragen sind, einfach Screenshots (bereinigt) hier einstellen, dann finden wir den Fehler schon ... ;)

    • Offizieller Beitrag

    Aber als ANÜ sprechen wir hier schon von Dienstreisen, richtig?

    das Programm ist natürlich auch für ANÜ geeignet. Es gibt ja den Bereich der Auswärtstätigkeit.

    Und genau darunter findest Du es auch in deinem Steuerprogramm. ;)

  • Vielen Dank. Ist erst meine vierte Lohnsteuererklärung und meine erste als ANÜ, daher kannte ich bis vor paar Tagen den Begriff "erste Tätigkeitsstätte" garnicht.


    Ich habe mir die Informationen im Netz wieder und wieder durchgelesen. Irgendwann habe ich verstanden, dass ich gar keine erste Tätigkeitsstätte habe.

  • Vielen Dank. Ist erst meine vierte Lohnsteuererklärung und meine erste als ANÜ, daher kannte ich bis vor paar Tagen den Begriff "erste Tätigkeitsstätte" garnicht.

    Dann waren die vorherigen 3 Lohnsteuererklärungen wohl bis 2013? ;)


    Aber schön, daß wir Dir helfen konnten. :D

  • ... da hast du recht, dann formuliere ich es anders: Es ist das erste Mal, dass die erste Tätigkeitsstätte eine besondere Bedeutung für mich hat und nicht einfach der Ort ist, zu dem ich jeden Morgen fahre.