Leistungs- vs. Abflussprinzip

  • Hallo zusammen,


    ich erstelle meine Nebenkostenabrechnungen im Abflussprinzip. Nachdem ich nun ein paar Daten für 2013 in den gerade gekauften Hausverwalter eingegeben habe, musste ich feststellen, dass die Rechnungen scheinbar im Leistungsprinzip verwertet werden. Kann ich das irgendwo umstellen? Sonst verlier ich doch Geld, wenn mir Rechnungen nach Erstellung der Nebenkostenabrechnung zugehen...




    Zusammensetzung der Gesamtkosten
    Die Gesamtkosten in der Abrechnung ergeben sich aus den folgenden Positionen.
    Jeder Kostenposition ist ein Zahlungszeitraum zugewiesen, der angibt für welchen Zeitraum die Kosten gezahlt wurden. Die Kosten werden nur dann vollständig dem Abrechnungszeitraum (ARZ) 01.01.2013 - 31.12.2013 zugewiesen, wenn der gesamte Zahlungszeitraum innerhalb des Abrechnungszeitraumes liegt. Anderenfalls werden die Kosten anteilig in die Gesamtkosten eingerechnet.

  • Du verlierst kein Geld, da es über den Gültigkeitszeitraum bei der Einnahmen-/Ausgaben-Erfasung geregelt ist.


    Bekommst du z.B. Eine Rechnung in 2014, die aber in den Zeitraum 2013 fällt, gibst du im Gültigkeitszeitraum 2013 ein, die Mieter erhalten die Abrechnung nach dem Leistungsprinzip (also Abrechnung 2013 - erscheint auch die Rechnung in 2013), die Eigentümer nach dem Abflussprinzip.


    Willst du deine NK-Abrechnung nach dem Abflussprinzip erstellen, gibst du für die Rechnung aus 2013 (Zahlung in 2014) dein Gültigkeitsjahr 2014 ein.


    Aber ACHTUNG: In der Heizkostenabrechnung muss du das Leistungsprinzip beachten.


    Probier es mal im Musterfall.

  • Hallo und Danke für die schnelle Antwort.


    Ich versuchs mal mit einem Beispiel:


    Rechnung Stadtwerke Strom
    Rechnungsdatum 31.12.2013
    Rechnungszeitraum 14.12.12 bis 11.12.13


    Nebenkostenabrechnung für 2013
    also Abrechnungszeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013


    Der Hausverwalter wird auf der Abrechnung standardmäßig folgende Formulierung aus: Jeder Kostenposition ist ein Zahlungszeitraum zugewiesen, der angibt für welchen Zeitraum die Kosten gezahlt wurden. Die Kosten werden nur dann vollständig dem Abrechnungszeitraum (ARZ) 01.01.2013 - 31.12.2013 zugewiesen, wenn der gesamte Zahlungszeitraum innerhalb des Abrechnungszeitraumes liegt. Anderenfalls werden die Kosten anteilig in die Gesamtkosten eingerechnet.


    Die Rechnung oben wurde für den Zeitraum 14.12.12 bis 11.12.13 gezahlt (Rechnungszeitraum). Der Hausverwalter kürzt die Summe anteilig für 2012. Die Folgeabrechnung der Stadtwerke mit den fehlenden 20 Tagen (12.12.13 bis 31.12.13) erhalte ich erst zum 31.12.2014. Das ist für die Abrechnung 2013 zu spät. Ich bleibe also auf dem Teilbetrag sitzen.


    Ja, ich könnte im Gültigkeitszeitraum den 01.01.13 bis 31.12.13 eintragen. Dann würde die komplette Rechnung berücksichtigt werden. Dann stimmen aber die Daten auf der Rechnung der Stadtwerke und auf der Nebenkostenabrechnung nicht mehr überein und der Mieter wird -im Falle eines Rechtsstreits- diesen Posten nicht bezahlen müssen.

  • In deinem Beispiel... ist das der Betriebsstrom für die Heizung oder Allgemeinstrom (Flur) etc. ?


    Der Betriebsstrom für die Heizung fließt in die Heizkostenabrechnung und der Allgemeinstrom wird nach XXX Umlage verteilt, hier würde ich immer den Abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12. wählen.


    Ist der Strom verbrauchabhängig zu berechnen (Zwischenzähler) rechnest du lt. Abrechnung ab. d.h. du hast den Zählerstände per 1.1. und 31.12. und ermittelst die Verbrauchskosten, schließlich leistes du Vorauszahlungen für den gesamten Monat Dezember.