Steuern abgrenzen

  • Hallo,


    hat jemand von euch schon mal zum Jahresabschluss Steuern abgegrenzt?
    Eingangsrechnung im Dezember
    Provision (netto) + Vorsteuer erst im Folgejahr abziehbar an Sonstige Verbindlichkeiten
    Bei Zahlungsausgang:
    Sonstige Verbindlichkeiten an Bank
    und
    Vorsteuer an Vorsteuer erst im Folgejahr abziehbar


    Wenn ich so buche, bleibt der gesamte Vorgang in der UVA für Dezember unberücksichtigt.
    Die UVA für berücksichtigt dann in Kennziffer 67 die Vorsteuer. Aber was ist mit den Kennziffern 52 und 53? Die bleiben in beiden UVAs leer. Das kommt mir komisch vor.
    Habe ich eine Buchung vergessen?


    Wer kann mir weiterhelfen?


    VG
    cirre

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die Rechnung im Folgejahr geschrieben wird, nimmt man die Abgrenzung genau so vor, wie der TE geschrieben.


    Die Kosten sind dem Jahr der wirtschaftlichen Entstehung zuzuordnen, die Verbindlichkeit entsteht mit Leistungserhalt und nicht mit Rechnungschreibung. Aber die Vorsteuer ist erst bei Rechnungserhalt abzuziehen.


    Folglich bucht man es genau so: im SOLL 1. das Kostenkonto und 2. das "Vorsteuer im Folgejahr abziehbar" und im Haben "Verbindlichkeiten aLuL"


    Zur Frage des TE: ja, schon geschätzt 5.000 Mal :D