Hallo werte Forumsmitglieder,
Ich betreibe zwei PV-Anlagen und stehe vor dem Problem für beide Standorte eine getrennte Gewinnermitlung (EÜR) machen zu müssen da eine Anlage über eine GbR abgerechnet wird. Es will mir nicht gelingen in einer EÜR 2 Betriebsstätten unterzubringen.
Wo bitte eröffne ich in der EÜR eine weitere Betriebsstätte?
Muss ich etwa zwei diskrete EÜRs (Dateien) anlegen und von Hand in meinen Umsatzsteuervoranmeldungen und in der EkSt-Erklärung zusammenfummeln?
für die Unterstützung vielen Dank im vorraus