Ich vermiete einige Wohnungen. Die Erstellung der Betriebskostenabrechnungen usw. erfolgt in einem Arbeitszimmer der eigenen Wohnung.
Die Anlage eines häuslichen Arbeitszimmers im Steuerprogramm klappt prima. Ebenso funktioniert die Übernahme der Daten aus dem Bereich Immobilien.
Allerdings können die durch das Programm für das Arbeitszimmer ermittelten Kosten nicht der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zugeordnet werden.
Oder habe ich da etwas übersehen?