Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit und Verpflegung für das Inland

  • Moin moin,


    Habe mich jetzt 2h durchs Internet gewuselt und nichts brauchbares gefunden.


    Ich habe als Möbelträger etc... bei einer Umzugsfirma gearbeitet...diesbezüglich wurde ich auf die Verpflegungspauschale fürs Inland aufmerksam.
    Zwar habe ich eine feste Arbeitsstätte ( Firmensitz ) doch wird diese ja nur zum Arbeitsbeginn und Arbeitsende angefahren.
    Für die Arbeit selbst bin ich Regional und Überregional unterwegs gewesen, diesbezüglich befand ich mich auch mehr als 8h fern vom Firmensitz ( tatsächliche Tätigkeitsstätte war fast täglich andernorts )
    Frage wäre ob ich für die Tage (was ja fast alle Arbeitstage betrifft) eine Verpflegungspauschale angeben kann!


    Des weiteren hat mein AG auf der Lohnbescheinigung unter Punkt 20. auch 384€ für Auswärtstätigkeiten angeben, diese müsste ich ja eh im Bereich - Aufwendungen für Auswärtstätigkeiten - angeben, für die + - Null Rechnung.
    Der Haken...wie soll ich davon etwas Belegen können, gegeben falls über Stundenzettel ja. Doch ergibt es sich ja von allein wenn ich bei einer Umzugsfirma ( Als Kraftfahrer / Möbelpacker und Möbelträger Angestellt) bin das ich nicht nur denn Hof Kehre^^


    Ich erwarte keine Steuerberater Antwort....viel mehr interessiert es mich ob jemand Erfahrung damit gemacht hat oder jemand Pauschal sagen kann..ist nicht möglich...ist möglich!


    Viele Dank


    PS: habe auch hier das Forum ne gute Stunde durchsucht und entschuldige mich vorab falls es einen entsprechenden Eintrag gibt!

    • Offizieller Beitrag

    Zwar habe ich eine feste Arbeitsstätte ( Firmensitz ) doch wird diese ja nur zum Arbeitsbeginn und Arbeitsende angefahren.

    Womit dann allenfalls ganz normale Auswärtstätigkeiten zur Anwendung kommen, die eben auf die übliche Art und Weise durch geeignete Nachweise glaubhaft zu machen sind.