Aufgabe der Zweitwohnung - vollständiger Umzug

  • Hallo zusammen,


    meine Frage (ich muss etwas ausholen):


    Ich muss die Steuererklärung für 2011 machen.


    Ende 2010 bin ich von Dresden wegen Arbeitgeberwechsel nach Berlin in eine WG gezogen. Mein Hauptwohnsitz war aber bis Ende 2011 immer Dresden. D.h. ich bin 2011 jedes Wochenende nach Dresden gependelt.
    Die Fahrkosten setze ich ab - soweit alles klar.


    Im November 2011 habe ich mich enschieden, die Wohnung in Dresden aufzugeben (Trennung Freundin usw.) und bin dann im Dezember in eine eigene Wohnung in Berlin gezogen (raus aus der WG).
    Nun möchte ich diesen Umzug steuerlich absetzten.


    Ist das in diesem Fall immer noch als Grund des Umzugs der "Wechsel zum Arbeitgeber"?
    Oder ist das der Grund "Aufgabe der Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung"?


    Einen Umzug in die WG 11.2010 hatte ich nicht wirklich, auch nicht abgesetzt, da es ein möbliertes Zimmer war.
    Der eigentliche und endgültige Umzug war dann halt 12.2011.


    Die Frage ist deshalb wichtig, da bei "Aufgabe der Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung" die Umzugspauschale von ~640,- wegfallen würden.


    Danke und viele Grüße
    Kai

    • Offizieller Beitrag

    Der Umzug vom Erstwohnsitz und die Kosten anlässlich der Auflösung eines doppelten Haushalts sind vollkommen unabhängig voneinander zu würdigen. Umzugskosten anlässlich der Auflösung eines doppelten Haushalts sind dabei nur mit den tatsächlich nachgewiesenen Kosten als Werbungskosten abziehbar.