steuerfreier AG-Zuschuss für Umzug / Kosten doppelte Haushaltsführung - wie genau angeben?

  • Hallo zusammen,


    ich habe im Forum leider noch nicht die richtige Antwort gefunden. Es geht um einen Umzug, im weitesten Sinne "doppelte Haushaltsführung" bzw. eine steuerfreie Erstattung von "Umzugskosten durch den AG". Alles betrifft das Jahr 2013!


    Folgende Fakten:


    Frau offizielle Elternezeit 01.01. - 01.06.
    Frau Erziehungszeit 02.06. - 30.08.
    Frau offizielles Ende Anstellung Stadt A 30.08.
    Frau Anstellung Stadt B seit 01.09.


    Mann Arbeitsverhältnis alt Stadt A 01.01. - 30.06.
    Mann Arbeitsverhältnis neu Stadt B 01.07. - 31.12.


    Der Mann hat bei seinem neuen Arbeitgeber in Stadt B einen steuerfreien Umzugskostenzuschuss herausgehandelt - Höhe 3000€. Dieser ist auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung unter Zeile 21 "steuerfreie AG-Leistungen bei doppelter Haushaltsführung" angegeben. Es bestand letztendlich aber nicht wirklich eine doppelte Haushaltsführung (mit Pendelei und zwei genutzten Wohnungen), der Zuschuss diente lediglich der Deckung von hohen Umzugskosten bzw. als "Lockmittel" für den Stellenwechsel.


    Gibt man nun die Daten der elkt. Lohnsteuerbescheinigung ein, u.a. auch die Zeile 21, so erwartet das Programm aber später immer noch Eingaben bei der doppelten Haushaltsführung. Dort kann ich aber nichts eingeben, weil ja keine Aufwendungen für doppelten Haushalt entstanden, da das Arbeitsverhältnis ja tatsächlich fliessend überging (alt bis 30.06. neu ab 01.07). Möglichkeit wäre, es vorne unter Zeile 21 wegzulassen und dann bei doppelter Haushaltsführung als "steuerfreier AG Zuschuss" in wirklicher Höhe anzugeben. Von der Erstattungssumme in der Endberechnung ändert sich so nichts, ich bin mir aber nicht sicher, ob das so OK ist, wenn ein Wert der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung weggelassen wird? Das FA wird doch sicherlich fragen, warum unter Zeile 21 nichts steht, bzw. wissen die das doch wegen der elektronischen Übermittlung sowieso? Was wäre nun der beste Weg?


    Und noch eine zweite Frage: Wir haben weitere Umzugskosten bei der Ehefrau angegeben, die alle nachweislich entstanden sind (Umzugsunternehmen, Wohnungsbesichtigung, Miettransporter und die automatisch angesetzte Umzugspauschale für Familien). Dabei kann man auch doppelte Mieten eintragen, die auch entstanden sind.


    Wir haben in Stadt B den Mietvertrag ab 15.05. geschlossen und auch gezahlt. Der Mietvertrag in Stadt A lief bis 30.06. Somit könnten wir 1,5 Monate doppelte Belastungen angeben. Der wirkliche Umzug hat aber erst am 06.06. stattgefunden. Was geben wir nun bei den doppelten Mietkosten an? 1 Monat (ab 06.06. und somit Umzugstag) oder 1,5 Monate (ab 15.05. und somit zweiter Mietvertrag)?


    Wir hoffen alles richtig erklärt zu haben und hier eine Antwort zu finden, sonst bitte noch einmal Rückfragen wir würden dann im Detail antworten.


    Danke und VG,
    Andre

  • Hallo KleinerDicker99,
    das was dein Arbeitgeber auf deiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 21 bescheinigt hat, musst du auch so eintragen. Genau wie du bereits schreibst, erhält das Finanzamt deine Daten elektronisch von deinem Arbeitgeber. Allerdings sind grundsätzlich in Zeile 21 die steuerfreien Arbeitgeberleistungen bei einer doppelten Haushaltsführung einzutragen - also der steuerfreie Arbeitgeberersatz für Familienheimfahrten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand.
    Wenn du nun zu den erhaltenen steuerfreien Erstattungen für doppelte Haushaltsführung (so wurde es ja durch deinen Arbeitgeber bescheinigt) keine entsprechenden Aufwendungen geltend machst, sind diese Zuschüsse im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer steuerpflichtig und werdem dem Bruttoarbeitslohn hinzugerechnet.
    Da ihr aber dann im Bereich der Umzugskosten die erhaltene Erstattung nicht nochmal zusätzlich abzieht, ist es im Ergebnis gleich. Wenn der Arbeitgeber die Erstattungen nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen hätte, hättest du diese Erstattung ja mindernd bei den Werbungskosten ansetzen müssen.
    Hier solltest du aber ggf. im Anschreiben an das Finanzamt kurz drauf hinweisen, dass die bescheinigten Beträge auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht korrekt sind.


    Ausweislich des Hilfetextes im kleinen Fragezeichen kann die doppelte Miete angesetzt werden, wenn bereits in die neue Wohnung eingezogen wurde, für die bisherige Wohnung aber auch noch zusätzlich Miete gezahlt werden musste.
    Für die Zeit zwischen dem 15.5. und dem 6.06. musstet ihr ja die Miete für die neue Wohnung bereits anteilig zahlen. Da würde ich diesen Betrag nehmen. Für die Zeit zwischen dem 6.6. und dem 30.06. habt ihr ja nun bereits in der neuen Wohnung gelegt, musstet aber noch die Miete für die alte Wohnung zahlen. Da würde ich dann anteilig diesen Betrag nehmen.
    Grüße