Hallo,
habe mich jetzt schon durch viele Vorschriften und Forenbeiträge gelesen und komme einfach nicht auf eine Lösung, von der ich 100% sagen kann, dass sie richtig ist:
Ausgangslage:
- Angestellter bei der DB Regio
- Bezug des Jobtickets
- der Geldwerte Vorteil wird auf meiner Februarabrechung angegeben (über 1000€), pauschal versteuert, und ich bekomme einen Anteil der pauschalen Steuer abgezogen
- das Jobticket hat selber keinen Geldbetrag aufgedruckt, bzw. steht dort "0,00€"
- durch meine Fahrtätigkeit muss ich die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit als Reisekosten angeben
- die Fahrten die ich mit dem PKW durchführe rechne ich mit dem tatsächlichen Weg und der Pauschale von 30 cent (soweit kein Problem)
- das Wiso-Steur-Sparbuch sagt mir, dass ich den Geldwerten Vorteil des Jobtickets ausgleichen muss, indem ich die Kosten angebe
Frage:
Wie gebe ich diese Kosten nun an:
Variante 1:
- ich rechne wie beim Auto den tatsächlichen Weg mit der Pauschale ? (Ist das erlaubt, darf man das, ist eine Wahlmöglichkeit vorgesehen? Oder muss man die tatsächlichen Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel bei den Reisekosten angeben)
Variante 2:
- ich Gebe den Geldwerten Vorteil des Jobtickets als Ausgaben an? Dabei stellt sich die Frage wie ich den Beleg für das Finanzamt "erstelle" (auf dem Jobticket steht ein Betrag von 0, und auf meiner Februarabrechung steht der Betrag des Jobtickets als Arbeitslohn)
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass Variante 2 der richtige Weg ist, wobei sich für mich die dringende Frage auftut, wie ich diese Kosten richtig Beleg.
Und bitte noch einmal bedenken:
Es geht hier um Fahrtkosten zwischen Wohung und Arbeit als Reisekosten!
Danke schon mal für eure Hilfe.
Grüße Markus