Berücksichtigungsgründe und -zeiträume für volljährige Kinder

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zu den Berücksichtigungsgründe und -zeiträume für volljährige Kinder. Muss der Zeitraum bis zum Abi (hier bis 30.6.2013) als 1. Berücksichtigungszeitraum eingegeben werden oder nicht.
    Wenn dies nämlich tue, erhalte ich den Hinweis: "Sie haben angegeben, dass Lena noch keine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat. Das Ende des Ausbildungszeitraums haben Sie im Jahr 2013 angegeben. Es wird davon ausgegangen, dass sich Lena in einer Schulausbildung befindet oder die Ausbildung / das Studium abgebrochen wurde. Sollte das nicht der Fall sein, überprüfen Sie bitte die Angabe zum Abschluss der Berufsausbildung / des Studiums."
    Gebe ich ihn nicht ein, erhalte ich auf der Übersichtsseite, dass der Kindergeldanspruch Januar bis März (Geburtsmonat der Tochter) und Juli bis Dezember sei. Die Monate April bis Juni vom Abi werden nicht berücksichtigt.


    MfG
    ?(

  • Hallo Bratenjule,
    diesen Hinweistext bekommst du doch erst weiter unten im Bereich "Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes".
    Ich verstehe den Hinweis auch nur so, dass das Programm dich darauf aufmerksam macht, dass du überprüfen sollst, ob du die Frage "Hat Lena bereits eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen" korrekterweise mit Nein beantwortet hast.
    Den Zeitraum für das Abitur als ersten Zeitraum zu erfassen ist korrekt. Die anderen Zeiten werden dann im Zweiten und / oder dritten Zeitraum erfasst. Oder bei den anderen Fragen im Dialog.


    Für Kinder über 18 sind die weiteren "Angaben zu den Berücksichtigungsgründen" so wie du es bereits gemacht hast auszufüllen.
    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ansonsten:
    Ohne (bereinigte) Screens des Programmhinweises und der Eingabemasken kann man dies in einer Testdatei leider nicht befriedigend nachstellen. Wir sind nur User wie Du auch und brauchen da etwas mehr Infos.