Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den Berücksichtigungsgründe und -zeiträume für volljährige Kinder. Muss der Zeitraum bis zum Abi (hier bis 30.6.2013) als 1. Berücksichtigungszeitraum eingegeben werden oder nicht.
Wenn dies nämlich tue, erhalte ich den Hinweis: "Sie haben angegeben, dass Lena noch keine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat. Das Ende des Ausbildungszeitraums haben Sie im Jahr 2013 angegeben. Es wird davon ausgegangen, dass sich Lena in einer Schulausbildung befindet oder die Ausbildung / das Studium abgebrochen wurde. Sollte das nicht der Fall sein, überprüfen Sie bitte die Angabe zum Abschluss der Berufsausbildung / des Studiums."
Gebe ich ihn nicht ein, erhalte ich auf der Übersichtsseite, dass der Kindergeldanspruch Januar bis März (Geburtsmonat der Tochter) und Juli bis Dezember sei. Die Monate April bis Juni vom Abi werden nicht berücksichtigt.
MfG