Gesonderte Feststellungserklärung - Vermietung: allg. Angaben

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur gesonderten Feststellungerklärung: Einkünfte aus Vermietungen: allgemeine Angaben zum Objekt:
    - Hier gibt es zwei Felder: "Datum der Anschaffung", "Datum des Kaufvertrages".
    Hintergrund: gemeinsam mit meinem Bruder habe ich eine Wohnung vor mehr als 20 Jahren von unseren Großeltern überschrieben bekommen, nun wurde sie 2013 erstmals vermietet. Ist damit das "Datum der Anschaffung" und "Datum des Kaufvertrags" das Datum der notariellen Urkunde zur Überschreibung?
    Herzlichen Dank
    patrick

  • Noch einige Fragen:


    - muss jeder Beteiligter die Feststellungserklärung gesondert machen, oder reicht ein Antrag? Initial hatte ich verstanden, dass ein Antrag letztlich Bescheide für alle Beteiligten erwirkt, die dann an die jeweiligen FA weitergeleitet werden. An welches FA richtet sich dieser Antrag. An mein FA oder das, in dem die vermietete Wohnung liegt?
    - unter dem Reiter "Allg. Angaben zur Gesellschaft" soll man die Adresse der Gesellschaft angeben. Ist dies meine persönliche oder das der vermieteten Wohnung? Warum wird bei den allgemeinen Angaben eine Steuernummer erfragt und später bei den Beteiligten erneut? Ist das einfach eine Doppelangabe (wenn ich hier meine Steuernummer angebe und mich dann als 1 Beteiliger noch einmal aufschreibe)?
    vielen Dank noch einmal

    • Offizieller Beitrag

    Das erklärt sich doch schon durch den Begriff "Erklärung zur gesonderten (gesondertes/besonderes Verfahren) und einheitlichen (einheitlich für alle Beteiligten der Gemeinschaft) Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung". Und wenn Du Dir die Vordrucke anschaust, dann müsste auf der Erklärung so etwas stehen wie "Steuernummer der Gemeinschaft" und in den Anlagen zu den Beteiligten "Steuernummer des Beteiligten". Und zuständig ist für das Ganze i.d.R. das Lagefinanzamt des Objektes (Belegenheitsprinzip § 18 Absatz 1 Nr. 1 AO).