Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur gesonderten Feststellungerklärung: Einkünfte aus Vermietungen: allgemeine Angaben zum Objekt:
- Hier gibt es zwei Felder: "Datum der Anschaffung", "Datum des Kaufvertrages".
Hintergrund: gemeinsam mit meinem Bruder habe ich eine Wohnung vor mehr als 20 Jahren von unseren Großeltern überschrieben bekommen, nun wurde sie 2013 erstmals vermietet. Ist damit das "Datum der Anschaffung" und "Datum des Kaufvertrags" das Datum der notariellen Urkunde zur Überschreibung?
Herzlichen Dank
patrick