Private Krankenversicherung bei Elternzeit

  • Können die Kosten der privaten Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn man als Beamter aufgrund der in Anspruch genommenen Elternzeit aktuell kein eigenes Geld verdient und der Ehepartner ebenfalls privat versichert ist, womit dann keine Familienversicherung besteht?

  • Beiträge zur privaten Krankenversicherung können als Sonderausgaben abgesetzt werden.