Hallo,
ich habe im letzten Jahr über fast 5 Monate eine Fortbildungsmaßnahme besucht. Die Fortbildungsstätte habe ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus) aufgesucht. Ich habe daher im Wiso Steuersparbuch für die Fortbildungsmaßnahme unter Fahrtkosten Kosten für öffentliche Verkehrsmittel eingetragen. Diese beliefen sich über meine Berechnung (Entfernung x 2 [Hin- und Rückweg] x Anz. Tage x 0,30€) auf 1581 €. Mit der Pauschale von 0,30€ habe ich gerechnet, da es in der Hilfe hieß "Handelt es sich bei dem Ort der Fortbildung nicht um den Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte, so werden die Fahrtkosten mit den Kilometer-Pauschalen berücksichtigt. (weitere Details...) In diesem Fall können Sie die Fahrtkosten an dieser Stelle bei den Fortbildungskosten erfassen." und dies für mich besser auskam, weil die tatsächlichen Kosten nur bei ca. 500€ lagen.
Ich habe vor ein paar Tagen den Steuer-Bescheid vom Finanzamt bekommen, wo die Fahrtkosten leider nicht anerkannt und komplett gestrichen wurden. In der Erläuterung hieß es, Fahrten mit ÖPNV zur Fortbildungsstätte könnten nicht berücksichtigt werden. Die pauschalen Kilometersätze von 0,30 € könnten nur bei Benutzung eines priv. Fahrzeugs angesetzt werden. Ansonsten könnten nur die tatsächlich angefallen Kosten angesetzt werden.
Aus der Wiso-Hilfe kann ich diese Einschränkung bei ÖPNV leider nicht erkennen und auch im Netz habe ich nichts konkretes dazu gefunden. Daher würde ich gerne wissen, ob diese Aussage vom Finanzamt richtig ist. Falls ja, dann könnte ich doch zumindest die tatsächlichen Kosten von 500€ angeben, oder? Aber wie müsste ich das dann machen, kann ich einen Änderungsantrag stellen oder muss ich Einspruch einlegen?
Gruß
PSaR