Fahrtkosten zur Fortbildung mit öffentlichen Verkehrsmitteln

  • Hallo,
    ich habe im letzten Jahr über fast 5 Monate eine Fortbildungsmaßnahme besucht. Die Fortbildungsstätte habe ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus) aufgesucht. Ich habe daher im Wiso Steuersparbuch für die Fortbildungsmaßnahme unter Fahrtkosten Kosten für öffentliche Verkehrsmittel eingetragen. Diese beliefen sich über meine Berechnung (Entfernung x 2 [Hin- und Rückweg] x Anz. Tage x 0,30€) auf 1581 €. Mit der Pauschale von 0,30€ habe ich gerechnet, da es in der Hilfe hieß "Handelt es sich bei dem Ort der Fortbildung nicht um den Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte, so werden die Fahrtkosten mit den Kilometer-Pauschalen berücksichtigt. (weitere Details...) In diesem Fall können Sie die Fahrtkosten an dieser Stelle bei den Fortbildungskosten erfassen." und dies für mich besser auskam, weil die tatsächlichen Kosten nur bei ca. 500€ lagen.
    Ich habe vor ein paar Tagen den Steuer-Bescheid vom Finanzamt bekommen, wo die Fahrtkosten leider nicht anerkannt und komplett gestrichen wurden. In der Erläuterung hieß es, Fahrten mit ÖPNV zur Fortbildungsstätte könnten nicht berücksichtigt werden. Die pauschalen Kilometersätze von 0,30 € könnten nur bei Benutzung eines priv. Fahrzeugs angesetzt werden. Ansonsten könnten nur die tatsächlich angefallen Kosten angesetzt werden.


    Aus der Wiso-Hilfe kann ich diese Einschränkung bei ÖPNV leider nicht erkennen und auch im Netz habe ich nichts konkretes dazu gefunden. Daher würde ich gerne wissen, ob diese Aussage vom Finanzamt richtig ist. Falls ja, dann könnte ich doch zumindest die tatsächlichen Kosten von 500€ angeben, oder? Aber wie müsste ich das dann machen, kann ich einen Änderungsantrag stellen oder muss ich Einspruch einlegen?


    Gruß
    PSaR

    • Offizieller Beitrag

    Die pauschalen Kilometersätze von 0,30 € könnten nur bei Benutzung eines priv. Fahrzeugs angesetzt werden. Ansonsten könnten nur die tatsächlich angefallen Kosten angesetzt werden.

    Was auch so stimmt.


    Und nichts anderes erklärt z.B. das Steuer-Sparbuch und führt auch so durch die Eingabe:



    Ich habe es dann übrigens einmal ins Unterforum Steuer-Sparbuch verschoben.

  • Alles klar, danke. Ich hatte mir nur die Hilfe durchgelesen, auf die ich von der Unterseite aus geleitet wurde (Unterseite = 2. Bild von miwe4). Was mir dort angezeigt wurde, habe ich mal als Bild angehängt.


    Die Vorschlagsliste (Bild 3 von miwe4) hatte ich dabei ignoriert und meine Berechnung eingetragen, wie ich auf die 1581 € gekommen bin...


    Na gut, ich würde dann jetzt natürlich gerne meine tatsächlichen Kosten, sprich die Kosten für die Bustickets angeben. Wie muss ich hierbei vorgehen?

    • Offizieller Beitrag

    Dir bleibt jetzt nur der Einspruchsweg. Zur Einspruchsbegründung musst Du die tatsächlichen Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln anlässlich der Fortbildung detailliert aufschlüsseln und die entsprechenden Belege beifügen.

  • Alles klar, vielen Dank für die schnelle Antwort. :thumbup: Ich habe dem Finanzamt auch schon eine Mail diesbezüglich geschickt. Ich werde die Antwort erstmal abwarten und dann denke ich Einspruch einlegen, da die Fahrtkosten mehrere 100€ betragen.


    Grüße und noch einen schönen Sonntag
    PSaR

    • Offizieller Beitrag

    Ich werde die Antwort erstmal abwarten und dann denke ich Einspruch einlegen, da die Fahrtkosten mehrere 100€ betragen.

    Worauf willst Du warten? Ist doch alles klar. ?(

  • Worauf willst Du warten? Ist doch alles klar. ?(

    Ja, mal sehen, eigentlich hast du recht. Da ich den Bescheid aber erst Freitag bekommen habe, läuft meine Einspruchsfrist noch lange genug, sodass ich keine Eile damit habe. Ich denke ich mache das spätestens in 1,5 Wochen, dann habe ich ein paar Tage frei und Zeit dafür.
    Gibt es eigentlich irgendwas besonderes beim Einspruch zu beachten? Ich habe mir die entsprechende Funktion im Steuersparbuch schon angesehen, so ein Einspruch scheint ja nichts spektakuläres zu sein. Habe das nämlich bisher noch nicht gemacht.