Rente Hinzuverdienst

  • Ich bin seit zwei Jahren im vorzeitigen Ruhestand. Meine Hinzuverdienstgrenze liegt bei 450 Euro.
    Im vergangenen Jahr hatte ich im Rahmen eines 3-monatigen Werkvertrages den Auftrag, eine Druckvorlage für einen Tagungsband zu erstellen. Die Arbeit wurde mit monatlich 400 Euro vergütet.
    Frage: In welcher Rubrik meiner Steuererklärung muss ich diesen Hinzuverdienst eintragen: unter "Betriebe, Praxen, Unternehmen" oder unter "weitere Einkünfte und Bezüge"? Oder muss ich das überhaupt irgendwo eintragen, da ich ja die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten habe?
    Ich benütze das WISO Steuer Sparbuch 2014.

  • Die rentenrechtliche Hinzuverdienstgrenze ist steuerlich irrelevant. Bei geringfügigen Beschäftigungen ist aber in der Steuererklärung nichts anzugeben (450 Euro-Jobs), da über Pauschalen des AG abgedeckt.

    • Offizieller Beitrag

    Bei geringfügigen Beschäftigungen ist aber in der Steuererklärung nichts anzugeben (450 Euro-Jobs), da über Pauschalen des AG abgedeckt.

    Wenn es sich um einen echten Minijob handelt, was man aus dem geschilderten Sachverhalt nicht zweifelsfrei schließen kann. Gerade bei Rentnern läuft so etwas auch oft über ein normales Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse und Lohnsteuerbescheinigung. Insoweit wäre uns der Themenersteller noch ein paar Infos schuldig.

  • Wie bereits erwähnt, handelt es sich hier um einen Werkvertrag. Mich interessiert, ob ein Werkvertrag anders einzustufen ist als ein normaler Minijob. Der Auftrag war befristet auf 3 Monate.
    Was ist jetzt noch unklar?

  • Verstehe ich nicht ganz: als Rentnerin werde ich doch erst im Nachhinein besteuert, d.h. alles was nach Abzug meiner Belastungen noch übrig ist, wird bei Berechnung der Steuer berücksichtigt.
    Mein Werkvertrag wurde netto wie brutto ausbezahlt, in 3 Monatsraten à 400 Euro, ich habe als Rentnerin keine Steuerklasse - zumindest ist mir nichts bekannt. Vom Auftraggeber wurde pauschal nichts abgeführt.
    Meine Frage lautet doch nur, ob und an welcher Stelle im WISO Steuer Sparbuch ich Einkünfte aus dem Werkvertrag angeben muss, auch wenn sie 400 Euro im Monat nicht übersteigen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne werkverträge z.B. bei Studenten, die dann auf Lohnsteuerkarte arbeiten oder Werkverträge bei selbständigen tätigen Unternehmern. Als was würdest Du Dich denn bezeichnen? Hast Du einen Werkvertrag als Arbeitnehmer oder einen Werkvertrag als selbständiger Unternehmer? Bei ersterem hast Du i.d.R. eine Lohnsteuerbescheinigung, bei letzterem musst Du sogar eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) machen.