Hälftige Veranlagung - was ist das?

  • Hallo miteinander,


    ich habe mir vorgenommen die Steuererklärung 2013 heute zu erledigen. Nach der Datenübernahme der 2012-er Daten mit der Einzelveranlagung bekam ich die Meldung, dass es sich in unserem Fall um nicht die günstigste Veranlagungsart handelt. Vorgeschlagen wurde uns die Einzelveranlagung mit dem Antrag auf hälftige Verteilung.
    Nun was ist die hälftige Verteilung? Wenn ich die Suchfunktion benutze werde ich auf diesen Thread verwiesen:
    Anteil der Ehegatten am Erstattungsbetrag nicht mehr berechenbar?!
    Hier komme ich aber nicht weiter.
    Könnte mir jemand bitte den Begriff hälftige Verteilung erklären? Und muss ich den Antrag danach jedes Jah neu stellen? Beziehungsweise muss man dann einen Antrag stellen damit die hälftige Verteilung aufgehoben werden soll?
    Sorry für diese Fragen, aber hier bin ich ein Novize.
    Vielen Dank im Vvoraus.
    Gruß
    ST500

    • Offizieller Beitrag

    Das hat mit der Fragestellung aus dem verlinkten Beitrag rein gar nichts zu tun.


    Eine hälftige Veranlagung gibt es nicht. Der Satz bezieht sich auf die Einzelveranlagung von Ehegatten und die Zuordnung bestimmter Aufwendungen.


    => § 26a EStG - dort insbesondere Absatz 2 Satz 2

  • Danke für die schnelle Antwort! Sorry, ich habe natürlich die hälftige Verteilung und nicht die Veranlagung gemeint. Aber kann man auch hier jährlich zwischen der "normalen" Einzelveranlagung und der mit der hälftigen Verteilung und/oder Zusammenveranlagung wechseln?


    Gruß
    ST500


    PS. Vielleicht könnte ein Moderator der Titel umändern?
    Vielen Dank im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, es wird somit das Kalenderjahr veranlagt (§ 25 EStG). Die Veranlagungsart und die Zuordnung bestimmter Aufwendungen kann entsprechend für jedes Kalenderjahr neu gewählt werden.