Verlustvortrag als verheirateter Student - Einzel- oder Zusammenveranlagung

  • lo zusammen,


    ich mache gerade die Steuererklärung für das Jahr 2016 und bin mir unsicher, ob ich für meine Frau und mich eine Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung beantragen soll.


    Kurz zu uns:

    • Ich bin Student und verdiene entsprechend kaum etwas. Mein Studium (Zweitstudium) werde ich Mitte 2018 beenden
    • Meine Frau arbeitet, hat allerdings aufgrund der Geburt unserer Tochter letztes Jahr nicht viele Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit.


    Nachfolgend habe ich mal das Ergebnis von WISO angehangen, wenn wir eine Zusammenveranlagung machen würden. (Falls man die Bilder nicht erkennen kann, habe ich auch noch Links zu dem Ergebnis mit angehangen)





    Aufgrund eines Auslandssemesters in 2016 habe ich hohe Werbungskosten (wenn alles so angenommen wird vom Finanzamt) von ca. 13000€. Meine Summe der Einkünfte liegt bei -11687€.
    Meine Frau kommt auf eine Summe ihrer Einkünfte von 14841€.
    So haben wir nach Abzug von Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben ein zu versteuerndes Einkommen von -1218€.
    Wir würden insgesamt eine Erstattung von 1020€ haben.



    Wenn wir allerdings eine Einzelveranlagung machen würden, sehe dasd Ergebnis anders aus.



    Bei keinem Antrag auf hälftige Verteilung würde ich 184 € erstattet bekommen und meine Frau müsste 987€ nachzahlen.


    Wir kämen somit auf eine Nachzahlung von 803€.


    Wenn wir einen Antrag auf hälftige Verteilung machen würden, würde ich 184€ erstattet bekommen und meine Frau müsste 1220€ nachzahlen.


    Wir kämen somit auf eine Nachzahlung von 1036€.






    Auf den ersten Blick ist demnach ganz klar die Zusammenveranlagung am Sinnvollsten.


    Und deshalb hat auch die Software mir zu einer Zusammenveranlagung geraten, da günstigste Veranlagung. Aber ist dieses nicht zu kurz gedacht? Grund:
    Bei einer Zusammenveranlagung würde meine negative Summe der Einkünfte von -11687€ fast komplett aufgebraucht (bis auf 1218€ wenn ich es richtig verstehe) und ich könnte diese demnach nicht als Verlustvortrag geltend machen bzw. nur die 1218€. Ist es deshalb nicht evtl. sinnvoller eine Einzelveranlagung zu beantragen, um dann im Jahr 2018, wenn ich in den Beruf einsteige, und evtl. noch im Jahr 2019 diesen Unterschied beim Verlustvortrag von ca. 10000€ voll geltend machen zu können? Würde sich dieses nicht mehr lohnen als die jetzige Differenz von 1020€ erhalten und 803€ nachzahlen (also ein Plus von ca. 1800€)?


    Meine Frau wird dieses Jahr nicht viel an Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit haben, aufgrund ihrer Elternzeit und anschließender Teilzeitarbeit (früher Vollzeit). Demnach könnten wir für dieses Jahr dann auch wieder eine Einzelveranlagung beantragen, um meinen Verlustvortrag nochmal zu schützen. Aufgrund ihres geringen Einkommens dieses Jahr dürfte der Unterschied zu einer Zusammenveranlagung wohl auch gering sein.



    Zusammengefasst:


    auf der einen Seite:


    Verlustvortragplus von ca. 10000€


    auf der anderen Seite:


    Rückzahlungsplus von ca. 1800€



    Was lohnt sich mehr in unserer Situation?



    Vielen Dank für eure Einschätzung.

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm kann nur mit dem ihm bekannten zahlen rechnen und raten.


    Wir dürfen aufgrund des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung machen.


    Und ich persönlich würde mich hüten, jemandem bei einer Frage mit mehreren Unbekannten einen ggf. kostspieligen finanziellen Rat zu geben. Ist ein bisschen wie Lotto spielen. Zwar etwas größere Gewinnchancen auf einen Vierer, aber immer noch Glückssache.


    Zudem kommt es rein auf die persönlichen Lebensumstände an.

  • Was lohnt sich mehr in unserer Situation?

    Abgesehen davon, dass - wie miwe4 richtig sagt - hier keiner eine Aussage machen kann, schon mangels detaillierter Kenntnisse der Zukunft: du solltest dabei auch bedenken, dass du mit dem Verlustvortrag nur eine Verschiebung der Steuerlast hast, ausser ihr macht in den folgenden Jahren auch immer getrennte Veranlagungen. Sobald ihr zur Zusammenveranlagung übergeht, wird der Steuereffekt "verpuffen". Und immer berücksichtigen: was der eine weniger zahlt, zahlt der andere in der Regel mehr. Du hast die Beispiele ja selber gebracht.