Nachrüstung Dieselpartikelfilter

  • Moin moin,
    die Steuererklärung erlaubt es ja ´außergewöhnliche Fzg. Kosten´ bedingt durch z.B. Unfall etc. geltend zu machen . Wie sieht es aus mit der ja nicht ganz unerheblichen Investition eines DPF , die das Fzg. von gelber auf grüne Plakette gebracht hat. In meinem speziellen Fall war es so , das der Fördertopf des Bundes Mitte 2013 ausgschöpft war, als der Einbau ereldigt war ,also kein Geld. Im Umkehrschluss muesste es doch irgendeine Möglichkeit geben das geltend zu machen, insbesondere wenn ich gezwungen war, entweder das Fzg. zu verkaufen,oder technisch Umweltzonen tauglich zu machen. Ab Juni 2014 ist in Dortmund nur noch grüne Plakette erlaubt, und in die Umweltzone muss ich jeden Tag.
    Wenn das möglich ist, wo gibt man es dann ins Programm ein( siehe oben ?) und gibts sonst noch einen Tip das wasserdicht zu machen ?


    Vielen Dank im Voraus für evt. Hilfe,
    Grüße,Stef

    • Offizieller Beitrag

    Nirgends direkt abziehbar, das ist letztlich Dein Privatgnügen bzw. mit den gesetzlichen Kilometerpauschalen abgegolten. Bei Einzelkostennachweis wäre es ggf. in die Kfz-AfA einzubeziehen.