Buchungen in 2014 die in 2013 berücksichtig werden muessen (§11 EStG)

  • Hallo,
    ich hab noch mal eine Frage zum Thema Brücksichtigung von Buchungen aus 2014 in 2013 ...
    §11 EstG sagt etwas von "wiederkehrenden Einnahme" die man eben im Vorjahr berücksichtigen muss wenn sie bis 10.01 eines Jahres eingehen.


    Ist eine Abrechnugn einer PV-Anlage von E-on die man jährlich einmal bekommt ein solche "Wiederkehrende Einnahme" (oder Ausgabe) ?
    Wenn ja habe ich ein Problem, denn solche einnahmen/Aussgaben gibt es doch mehrere (Kreditkartenabrechnungen, ..)


    Hat jemand genauere Informationen wie man "wiederkehren" in dem Zusammenhang deuten muss ?
    - Zeitlich gesehen: monatlich, vierteljährlich oder reicht auch Järhlich ?
    - Inhaltlich gesehen: Immer Einahme aus exakt gleicher Quelle (EON), Einnahmen oder Aussgabe aus gleicher Quelle (Eon mal Guthaben, mal Nachzahlung), oder sogar gleiche quelle aber unterschiedliche Inhalte (Kreditkartenabrechnung kommt immer von der Sparkasse, hat aber unterschiedliche einzelne Buchungen aus unterschiedlichen quellen).


    Wie das mit der Dauerfristverlängerung bei der UST ist bin ich mir auch nicht sicher .. ist das wirklch dann bis 10.2 ? Aber vielleicht würfle ich da auch grad zwei punkte durcheinander die eh nichts miteinander zu tun haben.



    Vielen Dank für jegliche Erleuchtung ..


    Hermann