Differenz zwischen WISO und FA

  • Hallo,


    aufgrund des Kinder- und Betreuungsfreibetrages rechnet das Programm eine Erstattung für 2001 von 250,-- €, bekommen tun wir leider nur 120,-- €
    WISO weist bei der Berechnung des zu verst. EK einen Abzug für Kinder- und Betreuungsfreibetrag aus,
    der Bescheid leider nicht, lt. Auskunft des FA ist das im Programm schon berücksichtigt, stimmt das auch, kann ich Einspruch einlegen oder muss ich damit leben.
    Ich mache schon viele Jahre meine Erklärung mit WISO und bis jetzt stimmte es immer, bis auf kleine Rundungsdifferenzen, mit dem Bescheid überein.
    Wer hat recht WISO oder FA????


    Für Ratschläge wäre ich dankbar!



    Lucia

  • Hallo Lucia!


    Ich kann dir bei deinem Problem nicht helfen, habe aber in den letzten Jahren immer wieder die Erfahrung gemacht, das sehr hohe Differenzen zwischen WISO und FA auftreten, wenn es um Kinder geht. Leider konnte ich bis jetzt nicht herausfinden, woran dies liegt und das FA behält Recht (spart Geld, weil man keine Argumente hat, beim Einspruch) und ist der lachende Sieger.


    Gruß
    Christine

  • Ich habe genau das gleiche Problem - in den vergangenen Jahren hat - auch hinsichtlich der Kinderfreibeträge - WISO Sparbuch und ESt-Bescheid pfenniggenau übereingestimmt, bei dem ESt-Bescheid für 2001 erstmals nicht: Während WISO-Sparbuch bei der Günstigerprüfung Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag berücksichtigt, lehnt das Finanzamt dies für die Einkommensteuer (anders bei der Kirchensteuer) mit folgender Begründung ab: "Die Günstigerprüfung hat ergeben, daß die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihrer Kinder durch das ausgezahlte Kindergeld... bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt...". Dies obwohl alle Voraussetzung für die Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen gegeben sind und die Berücksichtigung der Freibeträge mich steuerlich erheblich günstiger stellen würde. In den einschlägigen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes finde ich hierzu nichts. Ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen.

  • Hallo Lucia, hallo Christine!


    Ich muß meinen vorangehenden Beitrag korrigieren:


    WISO Sparbuch hat richtig gearbeitet und das Finanzamt auch.


    Ich hatte den Kindergeldgesamtbetrag nur unter "Einnahmen als Arbeitgeber" richtig angegeben. Das WISO Sparbuch legt seinen Berechnungen aber nicht den dort angegebenen Kindergeldgesamtbetrag zugrunde, sondern nur die an einer ganz anderen Stelle gesondert einzugebenden Monatsbeträge unter "Kinder". Diese Monatsbeträge hatte ich versehentlich in Euro angegeben, wie auf der Steuerkarte vermerkt, und nicht in DM, wie das WISO Sparuch es erfordert.


    So kam es im Programm zu einer falschen Berechnung des zu versteuernden Einkommens und des Erstattungsbetrages.


    Nachdem ich im WISO Sparbuch die Daten richtig eingegeben hatte, stimmte WISO Sparbuch mit dem Einkommensteuerbescheid (bis auf einen Rundungspfennig) genau überein, und meinen Einspruch beim Finanzamt mußte ich zurücknehmen.


    Herzlichen Gruß


    Paul A. Grigo