Guten Tag,
Ich bin gerade über der Steuererklärung von meiner Ehefrau und mir, dabei habe ich einen "Sonderfall"
Meine Frau hat bis letztes Jahr 30.06.13 ihr Anerkennungsjahr (Ausbildung zur Erzieherin) absolviert. Dies ist ein Pflichtpraktikum innerhalb der Ausbildung, das jedoch vergütet wurde.
Monatliches Schulgeld wurde gezahlt.
Es wurde zudem noch Bafög bezogen, was jedoch für den Zeitraum (01.01.-30.06.)wieder zurück gezahlt wurden ist.
Ab 01.08.13 bis 31.12.13 war sie dann in der selben Einrichtung fest angestellt.
Meine Frage lautet: Wie muss ich das erste Halbjahr als es noch eine Ausbildung war (KEINE Erstausbildung) die jedoch vergütet wurden ist in der Steuer einpflegen ? Welche Rolle spielt das BaföG ? Kann ich das erste HJ eventuell unberücksichtigt lassen, da ich soweit ich weiß nichts geltend machen kann?
Den Zeitraum 01.08. bis 31.12. habe ich ganz normal als Arbeitsstelle eingetragen.
Eventuell ist wichtig das wir erst seit 17.08.13 verheiratet sind. Steuerklassewechel (sie 5 ich 3 ) im Oktober.
Vielen Dank im Vorraus
Liebe Grüße aus dem Thüringer Wald