Entfernungspauschale von Wohnort, an dem ich nicht gemeldet war?

  • Hallo,


    meine letzte Einkommensteuererklärung habe ich 2005 abgegeben, wurde auch nie wieder dazu aufgefordert. Nun will ich endlich mal loslegen und für 2010/2011/2012/2013 abgeben, stehe aber vor folgenden Unklarheiten:


    Seit 2010 fahre ich ich täglich vom Haus meines Lebensgefährten aus 26km zur Arbeit, bin aber dort erst seit Mitte 2013 gemeldet. Habs einfach nicht eher umgemeldet, da ich mich ewig nicht durchringen konnte, die Mietwohnung zu kündigen. Meine Meldeadresse (Mietwohnung) bis dato liegt nur rund 6km von meinem Arbeitsplatz entfernt.


    Frage 1: Bei welchem Finanzamt gebe ich die Steuererklärungen für die Jahre 2010/2011/2012 ab ?
    Frage 2: Kann ich die tatsächlichen Entfernungskilometer oder muss ich die Kilometer von der Meldeadresse aus gesehen angeben ?


    Vielen Dank für Eure Info´s vorab!


    lk179

    • Offizieller Beitrag

    Steuerrechtlich maßgeblich ist nicht das Melderegister, das ist nur ein Indiz. Die tatsächlichen Verhältnisse sind steuerlich maßgeblich. Wie Du das nachweisen kannst, steht auf einem anderen Blatt.


    Zuständig für die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen ist in jedem Fall das für Deinen jetzigen Lebensmittelpunkt örtlich zuständige FA.