Kurzfristige geringfügige Beschäftigung bei Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag

  • Hallo und guten Tag,
    ich bräuchte mal bitte Hilfe.
    Mein Sohn ist noch Schüler, aber 18 und trägt im Jahr für 50 Arbeitstage Zeitungen aus. Es ist eine kurzfristige geringfügige Beschäftigung. Ich habe schon alles durchsucht. Ich finde nichts, wo ich das Ganze eintragen kann bei WISO 2014. ?(
    Kann mir jemand helfen? Wo trage ich es ein?
    Ganz herzlichen Dank für Eure Hilfe.
    LG

    • Offizieller Beitrag

    Ein bisschen Geduld sollte hier obligatorisch sein.


    Abgesehen davon gibt es kein offizielles Buhl Steuerprogramm namens WISO 2014, sondern nur WISO Steuer 2014 und WISO Steuer-Sparbuch 2014.


    Auch sollte die Frage vielleicht beinhalten, in welchem sachlichen Zusammenhang die Programmeintragung erfolgen soll. Nicht zuletzt wäre sinnvoll zu sagen, wie die Tätigkeit steuerlich abgewickelt wurde, da die Aussage geringfügige Beschäftigung vielfältige Schlüsse zuließe ("echter" Minijob mit Pauschalversteuerung, Lohnsteuerklasse/-bescheinigung, selbständige/gewerbliche Tätigkeit).

  • Danke, danke miwe4, :)



    falls ich zu ungeduldig war, möchte ich mich hiermit entschuldigen. War nicht so gemeint.
    Ich habe das WISO Steuersparbuch 2014 als Software.
    In der Zustellvereinbarung wurde eine kurzfristig geringfügige Beschäftigung bis zu höchstens 50 Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres vereinbart.


    Er mußte dazu eine vorläufige Lohnsteuerkarte (ich glaube, so hieß es) beim Finanzamt beantragen. Diese hat er dann dort abgegeben.


    Der Zustellverdienst war nicht hoch. Außer diesem Verdienst hat er keine anderen Einkünfte.


    Danke für die Antworten und noch einen schönen Tag.

    • Offizieller Beitrag

    Dann sollte es sich um normalen Arbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung handeln.


    Und was möchtest Du jetzt warum in wessen Einkommensteuererklärung eintragen?

  • Danke für die Antwort.


    Ich dachte, eventuell unter Kinder bei uns in der Einkommenssteuererklärung? Er ist ja bei uns noch eingetragen. Wir erhalten ja Kindergeld und auch den Kinderfreibetrag.


    Oder da der Betrag zu gering ist, gar nicht? Ich weiß es nicht.


    Danke schon mal.