Durchschnittssatz Vorsteuer

  • Hallo,


    ich bin freier Journalist und kann meine Vorsteuer nach Durchschnittsatz von 4,8% des Nettoeinkommens versteuern. Während des Jahres habe ich meine Einkünfte und Ausgaben und entsprechend auch die Umsatzsteuer normal per EÜR eingegeben und vorangemeldet. Jetzt möchte ich in der Umsatzsteuererklärung die Pauschale ansetzen. Laut Steuerfachmann kann ich das.


    Gibt es im Programm einen einfachen Weg, das umzustellen? Ich finde EÜR - Umsatzsteuererklärung - abziehbare Vorsteuererträge - Vorsteuerbeträge, die nach allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet sind (§23) weiß aber nicht, was ich da eintragen muss und ob ich die einzelnen Einträge dann zusätzlich manuell ändern muss? Ich habe Einnahmen auf den Konten 8300, 8338 und 8400.

  • das liegt eventuell daran, dass du das Jahr über die "echten" Vorsteuerbeträge angesetzt hast. Soweit mir bekannt, muss die Option von Anfang an gezogen werden.
    Spricht am besten mit dem Finanzamt, ob du noch optieren kannst. Dann musst du aber die Einstellung in den Stammdaten auch anpassen.

    • Offizieller Beitrag

    Soweit mir bekannt, muss die Option von Anfang an gezogen werden.

    Nein.


    Aber:
    § 23 Absatz 3 USTG zu beachten:

    Zitat

    (3) Der Unternehmer, bei dem die Voraussetzungen für eine Besteuerung nach Durchschnittssätzen im Sinne des Absatzes 1 gegeben sind, kann beim Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) beantragen, nach den festgesetzten Durchschnittssätzen besteuert zu werden. Der Antrag kann nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären. Eine erneute Besteuerung nach Durchschnittssätzen ist frühestens nach Ablauf von fünf Kalenderjahren zulässig.