Hallo zusammen,
am 31.03.2013 endete das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis automatisch gemäß Arbeitsvertrag, da eine unbefristete EM-Rente bewilligt wurde.
Der AG erstellte daraufhin am 08.05.2013 die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2013:
Eintrag in Zeile 2 (Anzahl U): "1" (Arbeitsunfähigkeit vom 01.01.-31.03.2013 mit Lohnersatzleistung)
Eintrag in Zeile 3 : "6.604,86€" (Dies waren Abgeltungen von Urlaub und Mehrarbeitsstunden aus den Vorjahren)
Ansonsten sind keine weiteren Eintragungen vorgenommen worden.
Am 01.07.2013 erstellte der AG dann eine weitere elektronische Lohnsteuerbescheiningung für 2013:
Diesmal überschrieben mit Stornomeldung und ohne Einträge in Zeile 2 und 3 oder sonstige Einträge.
Soll ich jetzt die erste oder die zweite elektronische Lohnsteuerbescheinigung für die Steuererklärung verwenden?
Viele Grüße, ich freue mich über eine schnelle Antwort!