Verpflegungsmehraufwand (Pkt.20)

  • Hallo,


    auf meinem Steuerbescheid ist in Punkt 20 eine Summe von ca 960 € angegeben (steuerfrei gezahlte Verpflegungsmehraufwände). Dabei handelt es sich teilweise um Verpflegungspauschalen bei auswärtiger Tätigkeit von mehr als 8 Stunden, teilweise aber auch km-Pauschalen für dienstliche Fahrten mit dem Privat-PKW sowie eine Erstattung für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch mit dem privaten Auto beim gleichen Arbeitgeber (Essen -> Stuttgart und zurück).


    Ist es nun richtig, diese Ausgaben wieder so wie auf dem Screenshot geltend zu machen, oder mache ich was falsch?


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    In Ziffer 20 der Lohnsteuerbescheinigung gehört nur das, was dort auch aufgeführt ist. Alles andere hat an dieser Stelle grundsätzlich nichts zu suchen, zumal sich daraus, je nach Sachverhalt, auch steuerliche Auswirkungen ergeben können.


    Der Arbeitgeber hat m.E. die Lohnsteuerbescheinigung insoweit zu berichtigen und die anderweitigen steuerfreien Erstattungen formlos schriftlich zu bescheinigen. Die gesondert bescheinigten weiteren steuerfreien Erstattungen sind dann von Dir natürlich bei den entsprechenden Werbungskosten gesondert anzurechnen/gegenzurechnen. Das ergibt sich dann alles aus den diversen Eingabemasken des Steuer-Sparbuchs.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast doch drei verschiedene Ausgabenarten, die alle gesondert zu erfassen sind. Steht doch alles in den Eingabemasken des Steuer-Sparbuchs. ?(

  • Guten Tag - auch wenn diese Anfrage Unmut hervorruft - mit den hierzu vorliegenden Antworten komme ich nicht klar.


    Ich benutze das Programm jetzt 15 jahre - jetzt im Programm 2014 taucht erstmalig das folgende Problem auf.


    Auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen wie alle Jahre immer unter
    Ziffer 20 die steuerfreien Verpflegungszuschüsse. Auf Seite 2 der Anlage N tauchen diese steuerfreien Verpflegungszuschüsse dann unter
    der Ziffer 56 auf als "vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt" auf. Und
    hier geht's los. Die Eintragung an dieser Stelle gab es bei mir noch
    nie - war trotz Erhalt solcher Leistungen stets leer (!) Die Eintragung an dieser Stelle führt
    nämlich dazu, das diese "steuerfreien Verpflegungszuschüsse"
    automatisch vom Programm zum steuerlichen Bruttoeinkommen addiert
    werden ...............und damit erneut versteuert werden.




    Wenn ich die Antworten im Forum richtig verstehe, muß man - um diese
    Doppelbesteuerung zu vermeiden - alle (!) Verpflegungszuschüsse
    einzeln (!) auf Seite N unter den pos. 51 - 54 als Werbungskosten
    auflisten damit sich dann am Ende beides aufhebt und Null ergibt -
    kann das nicht glauben. Hierfür lege ich doch für das FA alle monatlichen Lohnzettel bei, wo diese im Zweifelsfall nachrechnen können. Eine andere Stelle im Programm, wo ich diese
    "steuerfreien Verpflegungszuschüsse" als Werbungskosten pauschal eintragen
    könnte, finde ich nicht.



    Danke für jeden konstruktiven HInweis