Hallo und guten Tag,
in 2013 ist rückwirkend eine volle EM-Rente bewilligt und ausgezahlt worden,
erst im März 2014 hat die Krankenkasse rückwirkend die Sozialversicherungsbeiträge eingefordert.
Ist es richtig, die Rentenzahlung in der ESt-Erklärung 2013 anzugeben und die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge erst in der ESt-Erklärung 2014 aus Ausgaben geltend zu machen? Oder ist das dann zu spät?
Danke schon mal und viele Grüße!