Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • Hallo und guten Tag,


    in 2013 ist rückwirkend eine volle EM-Rente bewilligt und ausgezahlt worden,
    erst im März 2014 hat die Krankenkasse rückwirkend die Sozialversicherungsbeiträge eingefordert.


    Ist es richtig, die Rentenzahlung in der ESt-Erklärung 2013 anzugeben und die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge erst in der ESt-Erklärung 2014 aus Ausgaben geltend zu machen? Oder ist das dann zu spät?


    Danke schon mal und viele Grüße!