Habe eine 22-jährige Tochter, Schwerbehindertenausweis Zeichen G, GdB 100. Sie studiert in der Grenznahen Schweiz.
Täglich muß sie zum Zug (2km) gebracht und wieder geholt werden. Können diese Fahrtkosten bzw die Monatsfahrkarte der Bahn unter Außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden?
Wie sieht es mit den schweizer Studiengebühren aus?
Sie wohnt Zuhause und kann keiner weiteren Arbeit nachgehen. Kindergeld bekommen wir.
Danke