Außergewöhnliche Belastung

  • Habe eine 22-jährige Tochter, Schwerbehindertenausweis Zeichen G, GdB 100. Sie studiert in der Grenznahen Schweiz.
    Täglich muß sie zum Zug (2km) gebracht und wieder geholt werden. Können diese Fahrtkosten bzw die Monatsfahrkarte der Bahn unter Außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden?
    Wie sieht es mit den schweizer Studiengebühren aus?
    Sie wohnt Zuhause und kann keiner weiteren Arbeit nachgehen. Kindergeld bekommen wir.


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Da für die Tochter ja mit Sicherheit Kindergeld gezahlt wird, ist für Dich bzw. Euch als Eltern alles mit den kindbzogenen staatlichen Leistungen (Kindergeld/-freibetrag) abgegolten. Wie aber im Forum auch schon sehr oft erklärt. Vielleicht auch einfach mal die erweiterte Forumssuche zu Rate ziehen.