Austritt aus Grundstückseigentümergemeinschaftwo trage ich was ein?

  • Hallo zusammen,
    das ist mein erster Eintrag und gleich eine Frage. Ich hoffe aber, dass ich in weiteren Einträgen auch was zurückgeben kann.


    Jetzt bin ich - vereinfacht gesagt - etwas überfordert.
    Mein Bruder und ich hatten bis 31.07.2013 eine Grundstückseigentümergemeinschaft. Ich habe die Anteile meines Bruders für 25.000€ abgekauft und er ist raus.
    Im weiteren Verlauf von 2013 habe ich das haus dann auch noch renoviert.


    Jetzt bin ich etwas überfordert, wie ich das in der Feststellungserklärung abbilden soll. Kommen meine Renovierungsaufwendungen meinem Bruder auch noch zu Gute?
    Wo gebe ich das Geld an, das ich meinem Bruder ausbezahlt habe, die Notar- und Grundbuchkosten? Muß ich die Afa für das Haus neu ermitteln?


    Hilfe!!!


    Über eure tatkräftige Unterstützung würde ich mich freuen.

    • Offizieller Beitrag

    Muß ich die Afa für das Haus neu ermitteln?

    Ja. Die AfA für den bisherigen Anteil läuft unverändert weiter. Die AfA für den neu hinzuerworbenen Anteil ist nach den allgemeinen Regeln zu ermitteln. Ggf. für Aufteilung Grund- und Bodenantiel sowie Gebäudeanteil auch in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen (wenn unter ortsülichem Verkehrswert hinzuerworben).


    Mit Austritt eines Beteiligten endet diese Gemeinschaft übrigens. Was danach folgt hat in der Feststellungserklärung grundsätzlich nichts mehr zu suchen. Du als Alleineigentümer hast für Einkünfte ab dem Zeitpunkt der Auflösung der Gemeinschaft die Einkunftsermittlung direkt im Rahmen der Einkommensteuererklärung vorzunehmen.


    Für Deinen Bruder ist ggf. der § 23 EStG zu beachten, mal ausgehend davon, dass keine gewerblcihe Vermietungsgemeinschaft gegeben ist.

  • Hallo miwe,
    erstmal vielen Dank für die Antwort. Die lässt mich einiges schon klarer sehen.
    Die Nebenkosten habe ich jetzt also aufgeteilt 7/12 bis Juli -->Feststellungserklärung / ab Juli 5/12 in meine eigene Anlage V. Hoffe, das ist richtig.


    Aber bei der Afa stehe ich noch auf dem Schlauch.
    Wir haben bisher schon eine Afa ermittelt. 2100 €. 1400 € davon haben wir angesetzt, weil ich in einem Drittel des Hauses wohne.
    Wir hatten zusammen also schon die Afa für das ganze Haus. Auch wenn ich meinem Bruder 25T€ gezahlt habe bekomme ich eigentlich nicht mehr Haus.
    Oder steigen die Anschaffungskosten allein aufgrund der Tatsache, dass ich nochmal 25T€ gezahlt habe? Bei wörtlicher Auslegung tun sie das...


    Mit der Hoffnung auf Geduld der Mitleser und vielen Grüße
    Guido

    • Offizieller Beitrag

    Oder steigen die Anschaffungskosten allein aufgrund der Tatsache, dass ich nochmal 25T€ gezahlt habe?

    Ja. Das ist, wie oben schon gesagt, ein eigener Anschaffungsvorgang, für den eine eigenständige AfA zu ermitteln ist. Ich bin mir nicht sicher, ob Du dies ohne fachkundige Hilfe hinbekommst. Vielleicht solltest Du doch, zumindest für dieses Wechseljahr, einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe hinzuziehen.