Kernprüfung der Annahmestellen zu den Meldedateien, Beitragsbemessungsgrenze, Berufsgenossenschaft Baustoffe-Steine-Erden

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Kunden, die bei uns für den Newsletter eingetragen sind, erhalten in diesen Tagen elektronische Post zur Kernprüfung der Annahmestellen. Hier der Text:


    „Im Bereich der Lohnbuchhaltung wird die Kernprüfung der Annahmestellen zu den Meldedateien (z.B.: SV-Meldungen) zum 01.06.2014 angepasst. Mit Version 14.0.4718 stellen wir Ihnen ab sofort das Update zum Download auf unserer Website bereit:


    https://www.buhl.de/updates.html


    Bitte laden Sie das Update herunter und installieren Sie es.


    Das Update enthält folgende Vorgaben zu den Anpassungen in der Kernprüfung:


    • Fehlerprüfung zur Angabe des laufenden Arbeitsentgeltes in der GKV-Monatsmeldung bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (RV-BBG)
    Das übermittelte laufende Entgelt wird gegen die geltende RV-BBG geprüft.
    • Aufnahme eines Feldes zur Übermittlung der Sozialversicherungstage (SV-Tage) im Datenbaustein Meldesachverhalt Beitragsbemessungsgrenze (DBBG)
    Der Arbeitgeber ist zukünftig in der Lage, die relevanten SV-Tage zu berücksichtigen.
    • Zulässige Länge der Mitgliedsnummer für die Berufsgenossenschaft Baustoffe-Steine-Erden (29029801)
    Die minimale Länge der Mitgliedsnummer wird für beide Betriebsnummern von 11 auf 9 Zeichen geändert.
    • Änderung der Prüfungen in den Namensfeldern
    Es ist nun möglich, in Vornamen und Familiennamen Ziffern und Sonderzeichen zu verwenden.


    Bitte stellen Sie sicher, dass bei der elektronischen Übermittlung von Daten im Bereich der GKV-Monatsmeldung ein Versionsstand ab 14.0.4718 installiert ist. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn Sie Mitarbeiter abrechnen, die die BBG überschreiten und mehrfachbeschäftigt sind oder wenn eine Ihrer Betriebsstätten bei der Berufsgenossenschaft Baustoffe-Steine-Erden versichert ist.“


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel