KFZ 1% Regelung richtig verbuchen???

  • Hallo allerseits,


    nach abgeschlossener Betriebsprüfung habe ich abermals hohen Gesprächsbedarf bzw. zu dieser Position hohe Nachzahlungen tätigen müssen.
    Da die aktuelle Bemessungsgrundlage 80% von 100 beträgt(in den 20% sind bereits Kosten,Steuern aus Vers.und ähnlichem beinhaltet).
    Diese 80% machen bei mir im Jahr rund 1800 Euro aus.Diese sind nach FA-Angaben falsch verbucht wurden bzw.falsch deklariert worden.


    Frage: wie verbuche ich die monatlichen Kosten richtig,und zwar so das diese bei EK positiv zu den Einmahmen verbucht werden,und ich diese unter Konto 2800 nach sehen kann.
    Buchhalterich ist dieses nicht so gewesen,so das FA.Aufgrund dessen habe ich für die Jahre 2010,2011 und 2012 rund 4700 Euro nachzahlen müssen.
    Meine derzeitige KFZ-Finanzierung beläuft sich derzeitig monatlich auf 249,80 Euro.80% Bemessungsgrundlage macht gleich 199,12 Euro aus.
    Wie verbuche ich diese richtig,nachdem der Betrag vom Konto überwiesen bzw.per Lastschrift eingezogen wurde.


    ?( ?( ?( ?( :( :( :( :(

    • Offizieller Beitrag

    Ich nutze zwar die Software nicht, meine mich aber erinnern zu können, dass unser häschen da seitensweise Lösungsansätze gepostet hat. Vielleicht insoweit einfach mal die erweiterte Forensuche bemühen.


    Ansonsten solltest Du potentiellen Hilfestellern detaillierter verraten, wo die Steuerdifferenz bestand. Ertragsteuerlich oder umsatzsteuerlich oder ggf. beides ist da gemeint.


    Die 80% beziehen sich nämlich auf den umsatzsteuerpflichtigen Teil der Bemessungsgrundlage bei Anwendung der 1%-Regelung, wohingegen die verbleibenden anteiligen 20% bei Anwendung der 1%-Regelung eben umsatzsteuerfrei sind, weil ja auch nicht alle Pkw-Kosten in der Buchführung (Betriebsausgaben) mit Vorsteuer belastet sind.